WidderMami
Sehr geehrte Frau Bader, Vom Vater meines Kindes (11) bin ich getrennt, wir teilen uns das Sorgerecht,Kind lebt bei mir. Es steht eine wichtige Untersuchung beim Facharzt für unser Kind an,die der Kindesvater wahrnehmen wird, ich erspare die Vorgeschichte und möchte nur die Frage stellen: darf der Großvater väterlicherseits ohne meine Zustimmung zusammen mit dem Kindesvater dem Unterssuchungstermin beiwohnen (nicht-invasive länger dauernde radiologische Untersuchung)? Aus organisatorischen oder anderen Gründen wäre es nicht nötig,dass der Vater begleitet wird. Ich frage mich, ob Gründe wie Datenschutz o.ä. der Begleitung des Großvaters entgegenstehen könnten. Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße, Widdermami
Hallo, ich kann nicht denn Unterschied erkennen, ob er dabei ist oder der Vater es ihm hinterher erzählt. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, genau wie Du Deine Mutter mitnehmen könntest zu solchen Terminen. Würdest Du Dir das verbieten lassen?
Mutti86
Naja @Sternenschnuppe, ich würde es als Mutter nicht so toll finden, wenn mein "getrenntlebender" Mann jeden Hans und Franz mit zu einem wichtigen Arzttermin meines Kindes mitnehmen würde. Man weiß ja auch nicht wie das Verhältnis zu dem Großvater ist. Und eigentlich müsster der Vater das akzeptieren. So müsste aber zeitgleich auch die Mutter akzeptieren, wenn sie ihre eigene Mutter als Begleitung zu einem Arzttermin mitnehmen möchte, aber der Vater das nicht möchte. Es geht ja auch um Datenschutz, wobei der Arzt eigentlich NUR dem Vater das Ergebnis mitteilen darf. Dem Großvater darf er nichts sagen, wenn die Eltern das nicht möchten.
Sternenschnuppe
Rechtlich darf er es aber. Er ist sorgeberechtigt und entscheidet dies alleine wenn er den Termin begleitet. In diesem Forum geht es um die Rechtslage. So wichtig, dass die Mutter selbst dabei ist, scheint es ja nicht zu sein.
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