Frage: Vollmacht Arztbesuch Großeltern

Liebe Frau Bader, gerne möchte ich meinen Eltern als den Großeltern meines mj. Kindes rein profilaktisch eine Vollmacht für Arztbesuche ausstellen. Ich bin alleinerziehend, das Sorgerecht übe ich gemeinsam mit dem Kindsvater aus. Kann ich die Vollmacht alleine ausstellen oder muss der Kindsvater mit unterzeichnen? In Notfällen würde das Kind sicherlich auch ohne Vorlage einer solchen Vollmacht behandelt werden, nehme ich an? Oder gilt das nur für lebensbedrohliche Notfälle? Umfasst eine solche Vollmacht ggf. auch die Möglichkeit zur Einwilligung in eine OP? Oder muss hierfür eine gesonderte Vollmacht ausgestellt werden? Kann für diesen Fall überhaupt pauschal eine Vollmacht ausgestellt werden? Herzlichen Dank für Ihren Rat. Beste Grüße M.

von Alleinerziehend.123 am 14.09.2022, 03:06



Antwort auf: Vollmacht Arztbesuch Großeltern

Hallo, Frage bitte neu stellen mit der Zusatzinfo: Was für eine Vollmacht? Für normale Besuche oder Notfälle? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.09.2022



Antwort auf: Vollmacht Arztbesuch Großeltern

Wie steht es mit der Schweigepflichtentbindungserklärung? Reicht meine Unterschrift?

von Alleinerziehend.123 am 14.09.2022, 03:17



Antwort auf: Vollmacht Arztbesuch Großeltern

Ich habe im Internet einen Link dazu gefunden mit einem Muster. https://www.vollmacht-muster.de/vollmacht-arztbesuch-kind/ Ergänzen würde ich bei dem Muster: Schweigepflichtsentbindung und ich würde die Notfallnummer von den Eltern notieren, damit der Arzt sie bei Unstimmigkeiten problemlos kontaktieren kann. Das Muster kann so umgeschrieben werden, dass es sich nicht auf eine Reise o. ä. bezieht, sondern dauerhaft. Im Notfall wird ein Kind behandelt. Ich habe die Situation zweimal mit einem Kind gehabt, welches ich betreute. Kind hatte einen Infekt mit Atembeschwerden. Der Kinderarzt hat sich dem Kind sofort angenommen, obwohl er mich nicht kannte und auch Cortison verabreicht. Die Praxis hat versucht die Eltern anzurufen. Leider genauso erfolglos wie ich. Behandelt wurde das Kind in der Zeit schon. Ich habe mit dem Kind und genauen Anweisungen, wie es in den nächsten Tagen zu behandeln sei, die Praxis verlassen. Der Hinweis, dass wenn die Eltern Fragen hätten dürften sie sich jederzeit in der Praxis melden. Das hat der Vater dann ca. 15 Minuten später auch gemacht, denn er hat mich angerufen, nachdem er gesehen hat, dass ich ihn mehrmals versucht habe anzurufen. Die Eltern wussten nicht, dass ich mit dem Kind zum Arzt gehe. Sie wussten schon, dass es krank ist. Später haben sie mir rückgemeldet, dass sie es gut fanden, dass ich so reagiert habe, da es zum Wohl des Kindes war. Der Kinderarzt hat ihnen auch bestätigt, dass es notwendig gewesen ist und ihnen auch gesagt, dass er gut fand, dass ich so reagiert habe, anstatt abzuwarten. Mit Kind in der Notaufnahme nach Sturz auf Kopf, wo ich es abgeholt habe. Auch da wurde es behandelt, obwohl kein Elternteil dabei war. Es wurde nicht mal probiert ein Elternteil anzurufen. Die Mutter kam während der Behandlung dazu und hat ab da an alle Entscheidungen. Bis dahin musste ich entscheiden und ich war froh, dass die Mutter mich auf so eine Situation vorbereitet hatte und ich wusste, was im Sinne des Kindes und der Eltern ist. In diesem Fall wusste die Mutter, dass ich mit dem Kind ins Krankenhaus fahre. Eine Vollmacht hatte ich in beiden Fällen nicht. Nicht mal die Krankenkassenkarten hatte ich dabei oder irgendein Dokument womit hätte ich das Kind ausweisen können. Daher weiß ich, dass im Notfall gehandelt wird, denn die Gesundheit steht vor dem Finanziellen. Ich finde es gut, dass Sie ihren Eltern eine Vollmacht geben möchten. Das führt auch dazu, dass sie darüber sprechen, was sie sich im Notfall wünschen bzw. ihre Eltern wissen das bereits. In Situationen, die nicht notfallmäßig sind, wird das hilfreich sein. https://www.t-online.de/leben/familie/id_80098442/sorgerecht-wann-unterschriften-beider-eltern-noetig-sind.html sind Beispiele genannt. Da sie u. a. möchten, dass die Großeltern auch über Operationen entscheiden dürfen, würde ich auf Nummer sicher gehen und den Kindesvater mit unterschreiben lassen. Allerdings gehe ich davon aus, dass wenn eine Operation ansteht, die Großeltern sie kontaktieren würden und nachfragen, ob sie damit einverstanden sind.

von Ani123 am 14.09.2022, 07:39



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