Alleinerziehend.123
Liebe Frau Bader, gerne möchte ich meinen Eltern als den Großeltern meines mj. Kindes rein profilaktisch eine Vollmacht für Arztbesuche ausstellen. Ich denke hier vor allem an (hoffentlich nicht lebensbedrohliche) Notfälle: Beispiel: Kind ist das Wochenende über alleine bei den Großeltern und bricht sich etwas. Gips alleine reicht nicht, der Bruch muss operiert werden. Die Eltern sind telefonisch nicht zu erreichen, Akku leer. Die Eltern können deshalb in die Behandlung / OP nicht (sofort) einwilligen. Irgendwie so ein Szenario. (Hatte ich neulich miterlebt, da waren die Eltern im Urlaub und die Großmutter mit dem Enkel in der Klinik, da gab es ein ganz schönes Trara, darum bin ich darauf gekommen.) Es geht mir nicht darum, dass die Großeltern zB geplante Vorsorge- oder Impftermine wahrnehmen sollen, sondern die Großeltern im Notfall in die medizinisch notwendige Behandlung einwilligen können sollen. Ich bin alleinerziehend, das Sorgerecht übe ich gemeinsam mit dem Kindsvater aus. Kann ich die Vollmacht alleine ausstellen oder muss der Kindsvater mit unterzeichnen? In Notfällen würde das Kind sicherlich auch ohne Vorlage einer solchen Vollmacht behandelt werden, nehme ich an? Oder gilt das nur für lebensbedrohliche Notfälle? Umfasst eine solche Vollmacht ggf. auch die Möglichkeit zur Einwilligung in eine OP? Oder muss hierfür eine gesonderte Vollmacht ausgestellt werden? Kann für diesen Fall überhaupt pauschal eine Vollmacht ausgestellt werden? Muss eine Schweigepflichtentbindungserklärung, mit der die Großeltern ärztliche Auskunft über das Kind erhalten können, vom Kindsvater mit unterzeichnet werden? Herzlichen Dank für Ihren Rat. Beste Grüße M.
Hallo, ich habe in meiner Praxis noch nie von einem Fall gehört, wo es Probleme gab. Wenn der Arm gebrochen ist, werden die Großeltern ja nicht nach Hause geschickt. Gleichwohl, für derart alltägliches reicht eine Vollmacht von Ihnen aus. Für OPs wie zB einer Phimose braucht es der Zustimmung beider elternteile. Liebe Grüße NB
mamavonbaby
Was machst du dich denn da so verrückt? Im Absoluten Notfall wird das Kind auch ohne Einwilligung operiert. Und die Vordrucke im Kh sind auch so, das da (Wortlaut möglichweie anders) " hiermit bestätige ich, mit meiner Unterschrift, das der/die andere Sorgebrechtigte einverstanden ist.." Und wenn er/sie es nicht ist...dann kann er hinterher klagen...mir wäre das im Notfall sowas von schnuppe, ob der andere lieber gewollt hätte das das Kind einen großen Schaden davon trägt. Tara gibt es dann möglicherweise bei den Großeltern bei der Abhlung...aber auch da wird das Kind garantiert den Großeltern ausgehändigt...die werden das Kind nicht dort behalten...und auch das Jugedamt wird das Kind, welches bei den Großeltern in Obhut gegeben wurde nicht wegholen.
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