Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich hatte vor einigen Tagen schon mal eine Frage dazu. Nun stellt sich der Kindesvater quer und ist überhaupt nicht bereit, mir die Urlaubsanschrift mitzuteilen, wenn er mit unserem Kind (4) in den Urlaub fährt. JA redet nur schön daher, wir müssten uns einigen. Er lehnt es jedoch vehement ab, mir die Information zu geben. Meine Frage ist nun, was rechtlich passieren würde, wenn ich unser Kind nicht mitfahren lasse. Wäre und könnte das im Falle einer späteren gerichtlichen Umgangsregelung (derzeit gibts eine, die mit Hilfe des JA vereinbart wurde) negativ für mich sein oder ausgelegt werden? Bitte verstehen sie mich nicht falsch, ich habe nichts dagegen, dass unser Kind mit Papa in den Urlaub fährt. Aber ich möchte - gerade WEGEN der vielen Unstimmigkeiten zwischen uns - wissen, wo genau sich mein Kind aufhält und wo ich es im Notfall erreichen kann. VIelen Dank! Grüße S
Hallo, ich würde ihm schrifltich mitteilen, dass ich ihm das Kind nur mitgebe, wenn er die Adresse rausrückt. Und sagen, dass sie ihm nicht nachspionieren wollen, sondern sonst einfach unsicher sind Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! danke für Ihre Antwort. Wenn ich das mitteile, WIRD es DEFINITIV darauf hinauslaufen, dass ich das Kind NICHT mitgebe! Ich würde gern wissen, ob mir das bei einer späteren Umgangsklärung per Gericht oder sollte er in dem Urlaubsfalle vor Gericht ziehen nachteilig ausgelegt werden könnte oder wird. Ich möchte nicht als Mutter dastehen, die ihrem Kind oder dem Kindesvater den Umgang verwehrt oder spätere Nachteile daraus haben, wenn sie verstehen, was ich meine.... Vielen Dank! Grüße S
Mitglied inaktiv
Huhu Du hast das Sorgerecht und meines Erachtens auch die Pflicht zu wissen, wo Dein Kind ist. Was ist das denn , wenn die eigene Mutter nicht weiss in welchem Land, Bezirk was auch immer, sich das eigene Kind aufhält ? Weiss nicht mehr ob ihr gemeinsames oder getrenntes Sorgerecht habt und wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, aber müsste in dem Fall auch egal sein. Wenn er sich soooooo kindisch benimmt, würde ich eh überdenken ihm das Kind für längere Zeit zu überlassen ! Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgendein Amt nicht versteht, DU hast auch eine Sorgfaltspflicht und 100000%- ig das Recht zu wissen wo Dein Kind im Urlaub ist.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Der Kindesvater meines 4- jährigen Sohnes (gemeinsames Sorgerecht, Sohn lebt bei mir) möchte mit unserem Sohn in den Urlaub fahren. Trotz vieler Versuche und Gespräche ist er allerdings nicht bereit, mir den Urlaubsort, geschweige denn die Adresse zu nennen, als Grund gibt er an, "es gehe mich nichts an". Ich möchte nun abe ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hola, llevamos separados desde mediados de julio, pero seguimos viviendo en el mismo piso. Esta es nuestra primera Navidad separados y el padre quiere llevarlos a Polonia para ver a su familia. Al principio, pensé que era injusto, pero al final lo acepté. Como la hija menor (de 7 años) no quiere ir, el padre ha decidido ir con el hijo mayor (de ...
Hallo, Wir sind seit Mitte Juli getrennt, wohnen aber noch in derselben Wohnung. Dies ist unser erstes getrenntes Weihnachten, und der Vater möchte mit ihnen nach Polen zu seiner Familie fahren. Zuerst fand ich das unfair, aber schließlich habe ich es akzeptiert. Da die jüngste Tochter (7) nicht mitkommen möchte, hat der Vater beschlossen, nur ...
Hallo, ich bin Beamtin (Brandenburg) und lebe mit dem Vater unseres Kindes (4 Jahre) nicht zusammen. Er ist gesetzlich versichert und normaler Angestellter. Unser Kind ist über die Beihilfe und PKV versichert. Das Kind lebt bei mir und besucht den Vater jedes zweite Wochenende und nach Vereinbarung. Bisher hatte ich das alleinige Sorgerec ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt