Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub des Kindes mit dem getrennt lebendem Kindesvater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub des Kindes mit dem getrennt lebendem Kindesvater

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich hatte vor einigen Tagen schon mal eine Frage dazu. Nun stellt sich der Kindesvater quer und ist überhaupt nicht bereit, mir die Urlaubsanschrift mitzuteilen, wenn er mit unserem Kind (4) in den Urlaub fährt. JA redet nur schön daher, wir müssten uns einigen. Er lehnt es jedoch vehement ab, mir die Information zu geben. Meine Frage ist nun, was rechtlich passieren würde, wenn ich unser Kind nicht mitfahren lasse. Wäre und könnte das im Falle einer späteren gerichtlichen Umgangsregelung (derzeit gibts eine, die mit Hilfe des JA vereinbart wurde) negativ für mich sein oder ausgelegt werden? Bitte verstehen sie mich nicht falsch, ich habe nichts dagegen, dass unser Kind mit Papa in den Urlaub fährt. Aber ich möchte - gerade WEGEN der vielen Unstimmigkeiten zwischen uns - wissen, wo genau sich mein Kind aufhält und wo ich es im Notfall erreichen kann. VIelen Dank! Grüße S


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde ihm schrifltich mitteilen, dass ich ihm das Kind nur mitgebe, wenn er die Adresse rausrückt. Und sagen, dass sie ihm nicht nachspionieren wollen, sondern sonst einfach unsicher sind Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! danke für Ihre Antwort. Wenn ich das mitteile, WIRD es DEFINITIV darauf hinauslaufen, dass ich das Kind NICHT mitgebe! Ich würde gern wissen, ob mir das bei einer späteren Umgangsklärung per Gericht oder sollte er in dem Urlaubsfalle vor Gericht ziehen nachteilig ausgelegt werden könnte oder wird. Ich möchte nicht als Mutter dastehen, die ihrem Kind oder dem Kindesvater den Umgang verwehrt oder spätere Nachteile daraus haben, wenn sie verstehen, was ich meine.... Vielen Dank! Grüße S


Mitglied inaktiv

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Huhu Du hast das Sorgerecht und meines Erachtens auch die Pflicht zu wissen, wo Dein Kind ist. Was ist das denn , wenn die eigene Mutter nicht weiss in welchem Land, Bezirk was auch immer, sich das eigene Kind aufhält ? Weiss nicht mehr ob ihr gemeinsames oder getrenntes Sorgerecht habt und wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, aber müsste in dem Fall auch egal sein. Wenn er sich soooooo kindisch benimmt, würde ich eh überdenken ihm das Kind für längere Zeit zu überlassen ! Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgendein Amt nicht versteht, DU hast auch eine Sorgfaltspflicht und 100000%- ig das Recht zu wissen wo Dein Kind im Urlaub ist.


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