Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub bei Teilzeitbeschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub bei Teilzeitbeschäftigung

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Hallo Frau Bader, seit Oktober 2001 nehme ich Elternzeit in Anspruch und arbeite seit April wieder 20 h/Woche als Teilzeitbeschäftigung. Vor der Schwangerschaft habe ich 40 h/Woche gearbeitet. Da hatte ich 25 Tage Jahresurlaub. Habe ich diese 25 Tage Urlaubsanspruch (auf das Jahr gesehen) auch bei einer Teilzeitbeschäftigung? Es ist ja eine Halbtagsstelle. Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Daniela, auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaubsanspruch haben. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Gruß, NB


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