Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung

Frage: Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung

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Hallo Frau Bader Hatte Sie zu diesem Thema vor einiger Zeit schonmal gefragt und Sie haben mit einem Langtext zu 400 Euro Jobs geantwortet. Mein "Problem" ist allerdings, dass ich in einem Altenheim ausschliesslich an Wochenenden und Feiertagen arbeite. Die Regelung in Ihrem Text bezieht sich ja auf Wochentage und darauf, dass Feiertage o.ä. nicht nachgearbeitet werden müssen. Wie ist das bei mir mit dem Urlaub geregelt? Ich bekam nun vom AG gesagt, dass mir durch die ausschliessliche Arbeit an WE/Feiertag kein Urlaub zustehe. Kann das wirklich sein??? Es wäre schön, wenn Sie mir nochmal weiterhelfen könnten. DANKESCHÖN und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fraglich ist, ob Sie feste Arbeitszeiten haben (mind. sowieviel Tage im Monat) - und wie das aufgeteilt ist. Wenn es ZB heißt, Sie arbeiten jedes Wochenende ist Urlaub, wenn Sie ein Wochenende nicht arbeiten. Gruß, NB


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Hallo das ist Quatsch. Ich arbeite auch in der Altenpflege. Auch mit einem 400 Euro Job hast Du Urlaubsanspruch. Jeder Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, 4-5 Wochen im Jahr Urlaub zu haben. Wenn Du zb. in einem Monat ein WE arbeitest, ist das in etwa Dein Urlaubsanspruch. Also 2 Tage. WEil wenn Du 2 Tage frei hättest, dann könntest Du den ganzen Monat zu Hause bleiben. Aber ich kenne das Problem im AH mit dem WE. Viele AG verlangen, dann, daß Du nicht nur für das WE Urlaub nimmst, sondern auch die Tage in der Woche usw. Setz Dich da durch. Das dürfen die nicht. Aber ich weiss auch, daß sich viele AG nicht drum kümmern, was sie dürfen und was nicht. Ich hoffe, ich liege mit meiner rechtlichen Einschätzung, wegen dem Urlaub, richtig. Übernehme keine Garantie *g* LG Diana


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