Amelie H.
Ich bin seit der Geburt meines Kindes Anfang Juli 2014 für zwei Jahre in Elternzeit. Seit 01.11.14 arbeite ich geringfügig beim selben AG. Aus der Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 17 Tage Erholungsurlaub. Kann ich diesen Urlaub bis nach der Elternzeit aufheben? Ich habe ein großes Interesse daran, da ich nur sehr wenige Stunden arbeite und diese für eine Weiterbildung brauche. Vielen Dank im Voraus. MfG
Hallo, antürlich. Wenn Sie den Urlaub in der EZ nehmen haben Sie Anspruch auf VZ-Zahlung. Liebe Grüße NB
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