Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigung nach Elternzeit

Frage: Beschäftigung nach Elternzeit

Hyperheart

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Hallo, wie lange muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach der Elternzeit mindestens noch beschäftigen, bevor er ihm kündigen kann? MFG Hyperheart


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann am ersten Tag kündigen, vorausgesetzt, das Kind ist mindestens vier Monate alt. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Keinen einzigen Tag! Der Kündigungsschutz ist am ersten Tag nach der Elternzeit rum. Gruß Sabine


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