Mitglied inaktiv
Ich habe nach meinem 1. Kind wieder Vollzeit angefangen zu arbeiten, jetzt habe ich meinem Arbeitgeber geschrieben, dass ich dann mit zwei Kindern wieder ab dem 01.01.2010 in Vollzeit anfangen möchte, dann bekam ich einen sehr netten Brief zurück, indem er schreibt, dass er keine Möglichkeit für einen Wiedereinstieg in Vollzeit mit dann 2 Kindern für mich sieht (Hottellerie), bietet mir aber an eine Teilzeitlösung zu finden, die für beide Seiten zufrieden stellend sein wird..Jetzt 2 Fragen 1. Darf er das ???? 2. Was bedeutet Teilzeit, z.B. seine Frau arbeitet nur 3 Tage die Woche a 5 Stunden, kann ich z. b auch verlangen 5 Tage die Woche zu arbeiten a 6 Stunden täglich, ist doch dann auch Teilzeit oder???? Vielen Dank für Ihre Mühe!!! Aggelosmama
Hallo, Sie haben einen Anspruch auf den alten Job zu den alten Konditionen (B auch Schichtarbeit). Wenn Sie das leisten können, brauchen Sie sich auf nichts einzulassen. Welches TZ-Modell er sich vorstellt weiß ich auf die Ferne nicht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bis wann geht deine Elternzeit? Nach der Elternzeit hast Du Anspruch auf genau die vertragliche Konstellation die vor der EZ gegolten hat. Allerdings auch mit allen Schichten etc in der Hotellerie. Wieviele Kinder Du hast ist dabei völlig wurscht. Viele Grüße Désirée
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Hallo, wie lange muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach der Elternzeit mindestens noch beschäftigen, bevor er ihm kündigen kann? MFG Hyperheart
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Hallo Frau Bader, ich bin momentan im 6. Schwangerschaftsmonat und dazu hätte ich 2 Fragen: 1. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich 1 Jahr oder 2 Jahre zuhause bleiben soll. Dazu habe ich gehört, dass man das Elterngeld auch auf 2 Jahre aufteilen kann. Habe dazu im Internet nichts gefunden. Ist das möglich und wie wird das aufgeteilt? 2. ...
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