Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigung nach Elternzeit!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigung nach Elternzeit!!!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe nach meinem 1. Kind wieder Vollzeit angefangen zu arbeiten, jetzt habe ich meinem Arbeitgeber geschrieben, dass ich dann mit zwei Kindern wieder ab dem 01.01.2010 in Vollzeit anfangen möchte, dann bekam ich einen sehr netten Brief zurück, indem er schreibt, dass er keine Möglichkeit für einen Wiedereinstieg in Vollzeit mit dann 2 Kindern für mich sieht (Hottellerie), bietet mir aber an eine Teilzeitlösung zu finden, die für beide Seiten zufrieden stellend sein wird..Jetzt 2 Fragen 1. Darf er das ???? 2. Was bedeutet Teilzeit, z.B. seine Frau arbeitet nur 3 Tage die Woche a 5 Stunden, kann ich z. b auch verlangen 5 Tage die Woche zu arbeiten a 6 Stunden täglich, ist doch dann auch Teilzeit oder???? Vielen Dank für Ihre Mühe!!! Aggelosmama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben einen Anspruch auf den alten Job zu den alten Konditionen (B auch Schichtarbeit). Wenn Sie das leisten können, brauchen Sie sich auf nichts einzulassen. Welches TZ-Modell er sich vorstellt weiß ich auf die Ferne nicht Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bis wann geht deine Elternzeit? Nach der Elternzeit hast Du Anspruch auf genau die vertragliche Konstellation die vor der EZ gegolten hat. Allerdings auch mit allen Schichten etc in der Hotellerie. Wieviele Kinder Du hast ist dabei völlig wurscht. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, in dieser Woche endete die dreijährige Elternzeit. Muss der Arbeitgeber mich automatisch darüber benachrichtigen und mich anstellen oder kann ich die Anstellung um ein paar Monate verzögern? Das Problem ist, mein Kind kommt erst im Herbst in den Kindergarten. Wie sieht es mit der Krankenversicherung nach der dreijährigen Elt ...

Hallo, wie lange muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach der Elternzeit mindestens noch beschäftigen, bevor er ihm kündigen kann? MFG Hyperheart

Hallo Frau Bader! Meine Elternzeit endet am 25.04.2014. Seit Dezember 2013 frage ich den Ag nun regelmäßig wie es für mich nach der Elternzeit weitergeht, da meine Abteilung nicht mehr existiert. Hatte mit einer Kündigung von meiner Firma gerechnet, nichts kam. Mir wurde gesagt, dass ich auf Rückmeldung warten soll. Fristgerecht habe ich nun e ...

Hallo Frau Bader, ich bin momentan im 6. Schwangerschaftsmonat und dazu hätte ich 2 Fragen: 1. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich 1 Jahr oder 2 Jahre zuhause bleiben soll. Dazu habe ich gehört, dass man das Elterngeld auch auf 2 Jahre aufteilen kann. Habe dazu im Internet nichts gefunden. Ist das möglich und wie wird das aufgeteilt? 2. ...

Ich bin seit der Geburt meines Kindes Anfang Juli 2014 für zwei Jahre in Elternzeit. Seit 01.11.14 arbeite ich geringfügig beim selben AG. Aus der Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 17 Tage Erholungsurlaub. Kann ich diesen Urlaub bis nach der Elternzeit aufheben? Ich habe ein großes Interesse daran, da ich nur sehr wenige Stunden arbeite und die ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Mutterschaftsgeld, bzw. zum Arbeitgeberzuschuss. Folgende Konstellation: - Geburt des ersten Kindes am 22.05.2013 - Elternzeit vom 22.05.2013-21.05.2016 - Wiederaufnahme Vollzeitarbeit 22.05.2016 - Beginn erneuter Mutterschutz 10.06.2016 (6 Wochen vor erw. Entbindungstermin) - erwarteter Geburts ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe während der 1-jährigen Elternzeit meine Beschäftigung verloren (brefristeter Vertrag ist abgelaufen und nicht verlängert). Momentan erhalte ich noch Elterngeld, bin aber arbeitsunfähig geschrieben, was auch nach Beendigung der EZ andauern wird. Ich bin nicht verheiratet und damit ja auch nicht Familienversichert ...

sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber würde mich jetzt nach der Elternzeit kündigen. er hat mir einen Job angeboten als Assistenz der Geschäftsleitung /Sekretariat .ich habe aber vorher als finanzbuchhalter und Controllerin gearbeitet. Gehalt ist das gleiche. es wurde lediglich die teilzeitbeschäftigung genehmigt .ist das eine gleichwertige Bes ...

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...