Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage vom 29.11. (Urlaub bei gerinfüg. Beschäftigung) wurde leider nun schon zweimal nicht beantworten? DANKE!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage vom 29.11. (Urlaub bei gerinfüg. Beschäftigung) wurde leider nun schon zweimal nicht beantworten? DANKE!

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Hallo Frau Bader Hatte Sie zu diesem Thema vor einiger Zeit schonmal gefragt und Sie haben mit einem Langtext zu 400 Euro Jobs geantwortet. Mein "Problem" ist allerdings, dass ich in einem Altenheim ausschliesslich an Wochenenden und Feiertagen arbeite. Die Regelung in Ihrem Text bezieht sich ja auf Wochentage und darauf, dass Feiertage o.ä. nicht nachgearbeitet werden müssen. Wie ist das bei mir mit dem Urlaub geregelt? Ich bekam nun vom AG gesagt, dass mir durch die ausschliessliche Arbeit an WE/Feiertag kein Urlaub zustehe. Kann das wirklich sein??? Es wäre schön, wenn Sie mir nochmal weiterhelfen könnten. DANKESCHÖN und viele Grüße!


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