mustermann83
Guten Abend, ich werde am 1.3. eine neue Arbeit antreten. Beim alten Arbeitgeber habe ich einen anteiligen Urlaubsanspruch von 4 Tagen für Januar und Februar. Muss ich diesen noch weg machen oder kann ich mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, das ich diese Tage noch nicht genommen habe und dann auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen?
Hallo, alle Einzelheiten zu den verschienden Möglichkeiten hier: http://www.deutscheranwaltspiegel.de/auf-die-urlaubsbescheinigung-kommt-es-an/ Liebe Grüße NB
desireekk
Ich glaube kaum dass dein neuer AG dich für Zeiten bezahlen will, die Du bei dem alten AG abgeleistest hast. Also: zum Ende des Vertrages wird dir nicht genommener Urlaub ausbezahlt, darüber auch eine Bescheinigung erstellt. Dein neuer Ag zahlt nur Urlaub für Zeiten der Betriebszugehörigkeit zu SEINBEM Betrieb. Gruss D
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