Lachmama
Hallo Frau Bader, momentan bin ich auf 30 Std. bei meinem jetzigen Arbeitgeber angestellt und befinde mich in Elternzeit. Ich hatte nach der Geburt meines Kindes 3 Jahre angegeben und bin nach einem Jahr mit 30 Stunden wieder eingestiegen. Nun habe ich ein Jobangebot bekommen, das ich gerne wahrnehmen möchte. Kann ich meinen neuen Arbeitgeber bitten, meine restliche Elternzeit (1 1/4 Jahre) zu übernehmen? Ich möchte mein Anrecht auf Elternzeit ja nicht einfach so wegwerfen. Viele Grüße, Lachmama
Hallo, Sie müssen dann beim neuen Arbeitgeber neue Elternzeit beantragen. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Kannst Du machen, ja, der neue AG muss dem aber nicht zustimmen. LG Sabine
SumSum076
"Übernehmen" von Elternzeit ist nicht möglich. Aber du kannst natürlich auch bei deinem neuen AG Elternzeit (bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes) einreichen - mit einer Frist von 7 Wochen. Wenn du unter den 30 Stunden bleibst, kannst du mit deinem neuen AG auch Teilzeit in Elternzeit vereinbaren. Gruß Sabine
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