Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub 32. SSW - Versicherung bei Frühgeburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub 32. SSW - Versicherung bei Frühgeburt

FeelTheHeartbeat

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Hallo Frau Bader, eine Frage bzgl. der Versicherung im Ausland im Urlaub. In der 32. SSW Woche fahren wir für 1 Woche in Urlaub. Sollte es in dieser Zeit zu einer Frühgeburt kommen. Wäre dann das Kind und die Kosten für die Behandlung des Kindes bei mir in der Krankenversicherung mit abgedeckt? Ich bin gesetzlich Versichert und habe noch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung (welche allerdings nur die Kosten für mich übernehmen würde). Beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf die Versicherungsbedigungen an - ich würde das vorher abklären. Liebe Grüsse, NB


Jasmin686

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Ich habe mal einen Bericht im TV gesehen, wo eine Frau während eines Auslandsaufenthaltes eine Frühgeburt hatte und sie die gesamten Kosten für den Aufenthalt und die Versorgung des Kindes selber zahlen musste, weil das Kind nicht über die Auslandsversicherung mit abgedeckt war. Und die Kosten waren echt hoch (über 100.000€). Frag doch mal bei der Versicherung nach.


FeelTheHeartbeat

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Ja, den hatte ich auch gesehen. Die Auslandskrankenversicherung deckt die Kosten allerdings nur für die Mutter ab da die Versicherung Personenbezogen ist. Die Frage ist eher ob es da Versicherungen gibt die auch das ungeborene miteinbeziehen. Leider kann mir da keine Versicherung so richtig auskunft geben


Mami180908

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Dass verstehe ich nicht. Nicht umsonst lassen Fluggesellschaften Schwangere ab der 30.Woche nicht mehr fliegen. Wenn Du es machst, dann ist dass DEIN Risiko und dass solltest Du auch selber zahlen. Mal ganz von den Hygienischen Bedingungen in machnen Ländern abgesehen. LG Yvonne


FeelTheHeartbeat

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Vielleicht weil man vorher nochmal die Zweisamkeit genießen möchte?!? Mal abgesehen davon dass Fluggesellschaften Schwangere bis zur 35/36 SSW mitnehmen - nur so nebenbei. Und ich sehe keine "hygienische Gefährdung" wenn man in europäische Länder reist - man kann sich auch unnötig verrückt machen!


Lina_100

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Ja klar, aber ist eben Reisen auf eigenes gesundheitliches und finanzielles Risiko. Allenfalls bei einer bestehenden Vollversicherung eines Elternteils in einer PKV bei der auch die Vesicherung im Ausland und der Rücktransport eingeschlossen wäre könnte ein Versicherungsschutz über die Kindernachversicherung ab Geburt (max. zu den Konditionen die auch der Elternteil hat) eingreifen. So handelt es sich um ein bereits angelegtes Risiko, dass verständlicherweise kein Versicherungsunternehmen zu Lasten seiner Versichertengemeinschaft und seines Gewinns einpreisen kann und wenn nur zu für Sie sicherlich nicht akzeptablen sehr hohen Kosten. Daher gibt es diese Möglichkeit nicht.


Lina_100

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Muss mich korrigieren, die Hanse Merkur hat offenbar einen Tarif, der zumindest bis € 50.000 uebernimmt, bei laenger als 3 Monaten bestehenden Tarifen auch mehr. Allerdings wohl nicht den Rücktransport, der bei einem Fruehgeborenen sehr teuer sein dürfte. Ab Geburt gelten Heilbehandlungen nicht mehr als solche der Mutter, weshalb das von Dr. Blink zitierte Urteil hier nicht weiterhelfen dürfte.


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