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Hallo Frau Bader, ich bekomme im Januar ein Baby von meinem Lebensgefährten. Wir möchten jetzt aber nicht heiraten. Wie ist das mit dem Anspruch des Vaters auf das Kind, wenn man nicht verheiratet ist? Muss mein Partner sein eigenes Kind nach der Geburt adoptieren, wenn er die gleichen Rechte an dem Kind haben möchte wie ein "verheirateter Papa", oder reicht da die Vaterschaftsanerkennung? Vielen lieben Dank. Melanie Sturm
Hallo, Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt beim JA! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, bei uns war das auch so.Wir wollten auch noch nicht heiraten. Nach der Geburt hat er die Vaterschaft anerkannt und wir haben das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Er musste unseren Sohn nicht adoptieren. Der kleine hat dann auch schon seinen Nachnamen bekommen, weil das im Falle einer späteren Hochzeit einfacher und günstiger ist.
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wir waren im 6.Monat da, haben Vaterschaftsanerkennung+Namen des Vaters beantragt. Gemeinsames Sorgerecht nach der Geburt. LG, Holli
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