kathi2017
Hallo Frau Bader Die letzten 4 Jahre dachte ich ein gutes Arbeitsverhältnis zu meinem Chef zu haben. Oft haben wir freundschaftlich zusammen gesessen und haben gelacht. Nachdem ich wusste das ich schwanger bin und sofort ein Berufsverbot erhalten habe, hat mein Chef mir ein schreiben hin gelegt was ich unterschreiben müsste. Es würde um meinen Urlaub nach der Schwangerschaft gehen. Da ich ein BV habe, würde mir der Urlaub auch nicht zu stehen weil ich ja schließlich nicht arbeiten bin und damit genug Urlaub hätte. Ich sollte ihm wie vieles andere auch unterschreiben dass er mich darüber aufgeklärt hat. Voller Aufregung, Übelkeit und überforderung habe ich das Schreiben dann unterschrieben und zu spät bemerkt, dass da steht das ich darauf verzichte. Mein Chef ist danach sofort in sein Büro gegangen und ist seitdem nicht mehr zu sprechen wenn ich anrufe oder dort bin. Habe mich jetzt etwas mit dem Thema im Internet auseinander gesetzt und habe erfahren, dass der Urlaub mir sehr wohl zu gestanden hätte. Jetzt ist meine Frage ob ich nach meiner Unterschrift noch irgendeine Chance habe meinen Urlaub doch zu bekommen?
Hallo, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Und auch nicht seriös bewerten, ohne den genauen Wortlaut zu sehen. Liebe Grüße NB
Tini_79
Vor "Aufregung, Übelkeit, Überforderung" kann man nicht mehr lesen, aber ist auf der Arbeit? Dann verbarrikadiert sich der Chef, weil er dir ein paar Urlaubstage unrechtmäßig abgeluchst hat? Klingt für mich doch etwas übertrieben und ich frage mich, warum viele in diesem Forum irgendwas konstruieren müssen, anstatt einfach direkt ihre eigentliche Frage zu stellen. Es ist doch eh anonym und wenn ehrliche Infos fehlen, nützen dir die Antworten auch nichts. Vielleicht wusste dein Chef es nicht besser? Hattest du den Urlaub bereits beantragt (dann wäre das nämlich so korrekt)? Wenn ich den Chef tatsächlich nicht mehr erreiche (und sorry, der wird sich wohl kaum in der Firma vor dir verstecken), dann rufe ich beim Personalbüro an, oder Chef- Chef, oder mache es schriftlich.
Mitglied inaktiv
Du hast ein Beschäftigungsverbot, bist aber trotzdem im Büro arbeiten? Oder wie ist dein Text zu verstehen? In welcher Phase der Schwangerschaft befindest du dich jetzt? Und wer hat das BV erteilt? Es steht dir ja Erholungsurlaub zu, und Zeiten des BV gelten wie Beschäftigungszeiten. Wenn dir der AG den Urlaub in die BV-Zeiten einrechnet, dann darf er diese Urlaubszeiten auch nicht bezüglich der Lohnfortzahlung mit der Umlagekasse abrechnen. Das wäre ja sonst Betrug an der Umlagekasse. Du kannst also das Thema ansprechen: wann wurde der Erholungsurlaub gewährt, und wie wurde das abgerechnet. In der Lohnabrechnung steht während des BV: "Mutterschutzlohn", und während Urlaub muss dort der normale Lohn stehen.
kathi2017
Entschuldigung, zu erst einmal kann ich natürlich lesen. Nein ich bin nicht arbeiten aber wollte an dem Tag ein paar private Sachen holen und mein BV abgeben was mir vom meinem Frauenarzt ausgestellt wurde. Ich befinde mich gerade in meiner 16 Schwangerschaftswoche. Irgendetwas konstruiert habe ich auch nicht. Ich habe es so geschrieben wie es gewesen ist und da ich überhaupt keine Ahnung habe und auch im Internet nicht wirklich schlau wurde, und sonst nicht wusste an wen ich mich wenden kann dachte ich ich schreib es einfach mal hier her. Urlaub habe ich noch keinen für dieses Jahr beantragt. Und meinen Chef einen Brief zu schreiben wenn ich nicht weiß ob ich im Recht bin und mir der Urlaub zusteht wollte ich jetzt auch nicht sondern mich erst mal Informieren. Da ich ja dummerweise sein schreiben unterschrieben habe. Es war ja auch nur eine Frage weil ich ihm bei seinem jetzigen Verhalten nichts schenken wollte. Ich weiß nicht genau was Sie mit ehrliche Infos meinen. Ich bedanke mich trotzdem für die Antworten und werde dann jetzt mal versuchen beim personalbüro anzurufen.
Mitglied inaktiv
Wenn das BV vom Frauenarzt war und wegen körperlicher Beschwerden, nicht wegen der Arbeitsbedingungen ausgestellt wurde, dann bleibt der Urlaub bis nach der Mutterschutzfrist oder nach der Elternzeit erhalten. Ich gehe davon aus, dass das BV bis zur Mutterschutzfrist geht? Dann kannst du mal den Chef oder die Personalabteilung drauf hinweisen, dass wenn der Urlaub während des BVs als genommen gilt, dann das Gehalt auch entsprechend in der Lohnabrechnung erscheinen muss: - in der Urlaubszeit normales Gehalt, vom AG, ohne Erstattung durch die U2 - im übrigen BV gibt es "Mutterschutzlohn", der von der U2 zurück erstattet wird. Dann läuft es darauf hinaus, dass der AG keine finanziellen Vorteile hat, wenn er dir den Urlaub "reindrückt". Vielleicht überlegt er es sich dann nochmal.
Mitglied inaktiv
Zitat: Ich sollte ihm wie vieles andere auch unterschreiben dass er mich darüber aufgeklärt hat. Wenn es nur um den Urlaub ging, was war dann das das "vieles andere"? Nicht das die TE auch noch einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit