Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unterschrieben das ich auf meinen Urlaub nach der Schwangerschaft verzichte.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: unterschrieben das ich auf meinen Urlaub nach der Schwangerschaft verzichte.

kathi2017

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Hallo Frau Bader Die letzten 4 Jahre dachte ich ein gutes Arbeitsverhältnis zu meinem Chef zu haben. Oft haben wir freundschaftlich zusammen gesessen und haben gelacht. Nachdem ich wusste das ich schwanger bin und sofort ein Berufsverbot erhalten habe, hat mein Chef mir ein schreiben hin gelegt was ich unterschreiben müsste. Es würde um meinen Urlaub nach der Schwangerschaft gehen. Da ich ein BV habe, würde mir der Urlaub auch nicht zu stehen weil ich ja schließlich nicht arbeiten bin und damit genug Urlaub hätte. Ich sollte ihm wie vieles andere auch unterschreiben dass er mich darüber aufgeklärt hat. Voller Aufregung, Übelkeit und überforderung habe ich das Schreiben dann unterschrieben und zu spät bemerkt, dass da steht das ich darauf verzichte. Mein Chef ist danach sofort in sein Büro gegangen und ist seitdem nicht mehr zu sprechen wenn ich anrufe oder dort bin. Habe mich jetzt etwas mit dem Thema im Internet auseinander gesetzt und habe erfahren, dass der Urlaub mir sehr wohl zu gestanden hätte. Jetzt ist meine Frage ob ich nach meiner Unterschrift noch irgendeine Chance habe meinen Urlaub doch zu bekommen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Und auch nicht seriös bewerten, ohne den genauen Wortlaut zu sehen. Liebe Grüße NB


Tini_79

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Vor "Aufregung, Übelkeit, Überforderung" kann man nicht mehr lesen, aber ist auf der Arbeit? Dann verbarrikadiert sich der Chef, weil er dir ein paar Urlaubstage unrechtmäßig abgeluchst hat? Klingt für mich doch etwas übertrieben und ich frage mich, warum viele in diesem Forum irgendwas konstruieren müssen, anstatt einfach direkt ihre eigentliche Frage zu stellen. Es ist doch eh anonym und wenn ehrliche Infos fehlen, nützen dir die Antworten auch nichts. Vielleicht wusste dein Chef es nicht besser? Hattest du den Urlaub bereits beantragt (dann wäre das nämlich so korrekt)? Wenn ich den Chef tatsächlich nicht mehr erreiche (und sorry, der wird sich wohl kaum in der Firma vor dir verstecken), dann rufe ich beim Personalbüro an, oder Chef- Chef, oder mache es schriftlich.


Mitglied inaktiv

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Du hast ein Beschäftigungsverbot, bist aber trotzdem im Büro arbeiten? Oder wie ist dein Text zu verstehen? In welcher Phase der Schwangerschaft befindest du dich jetzt? Und wer hat das BV erteilt? Es steht dir ja Erholungsurlaub zu, und Zeiten des BV gelten wie Beschäftigungszeiten. Wenn dir der AG den Urlaub in die BV-Zeiten einrechnet, dann darf er diese Urlaubszeiten auch nicht bezüglich der Lohnfortzahlung mit der Umlagekasse abrechnen. Das wäre ja sonst Betrug an der Umlagekasse. Du kannst also das Thema ansprechen: wann wurde der Erholungsurlaub gewährt, und wie wurde das abgerechnet. In der Lohnabrechnung steht während des BV: "Mutterschutzlohn", und während Urlaub muss dort der normale Lohn stehen.


kathi2017

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Entschuldigung, zu erst einmal kann ich natürlich lesen. Nein ich bin nicht arbeiten aber wollte an dem Tag ein paar private Sachen holen und mein BV abgeben was mir vom meinem Frauenarzt ausgestellt wurde. Ich befinde mich gerade in meiner 16 Schwangerschaftswoche. Irgendetwas konstruiert habe ich auch nicht. Ich habe es so geschrieben wie es gewesen ist und da ich überhaupt keine Ahnung habe und auch im Internet nicht wirklich schlau wurde, und sonst nicht wusste an wen ich mich wenden kann dachte ich ich schreib es einfach mal hier her. Urlaub habe ich noch keinen für dieses Jahr beantragt. Und meinen Chef einen Brief zu schreiben wenn ich nicht weiß ob ich im Recht bin und mir der Urlaub zusteht wollte ich jetzt auch nicht sondern mich erst mal Informieren. Da ich ja dummerweise sein schreiben unterschrieben habe. Es war ja auch nur eine Frage weil ich ihm bei seinem jetzigen Verhalten nichts schenken wollte. Ich weiß nicht genau was Sie mit ehrliche Infos meinen. Ich bedanke mich trotzdem für die Antworten und werde dann jetzt mal versuchen beim personalbüro anzurufen.


Mitglied inaktiv

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Wenn das BV vom Frauenarzt war und wegen körperlicher Beschwerden, nicht wegen der Arbeitsbedingungen ausgestellt wurde, dann bleibt der Urlaub bis nach der Mutterschutzfrist oder nach der Elternzeit erhalten. Ich gehe davon aus, dass das BV bis zur Mutterschutzfrist geht? Dann kannst du mal den Chef oder die Personalabteilung drauf hinweisen, dass wenn der Urlaub während des BVs als genommen gilt, dann das Gehalt auch entsprechend in der Lohnabrechnung erscheinen muss: - in der Urlaubszeit normales Gehalt, vom AG, ohne Erstattung durch die U2 - im übrigen BV gibt es "Mutterschutzlohn", der von der U2 zurück erstattet wird. Dann läuft es darauf hinaus, dass der AG keine finanziellen Vorteile hat, wenn er dir den Urlaub "reindrückt". Vielleicht überlegt er es sich dann nochmal.


Mitglied inaktiv

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Zitat: Ich sollte ihm wie vieles andere auch unterschreiben dass er mich darüber aufgeklärt hat. Wenn es nur um den Urlaub ging, was war dann das das "vieles andere"? Nicht das die TE auch noch einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat.


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