2buben
Hallo, ich habe zwei Kinder aus 1. Ehe. Mein ältester Sohn (10) lebt bei seinem Vater, der Kleine (8) bei mir. Ich lebe seit 6 Jahren in einer neuen Beziehung und wir hätten jetzt gerne ein gemeinsames Kind. Ich würde dann gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen. Meine Frage ist, ob ich in dieser Zeit weiterhin Unterhalt für meinen Großen zahlen müsste. Sein Vater wohnt noch im Elternhaus und er verdient auch ziemlich gut - er ist also eigentlich auch nicht auf den Unterhalt angewiesen. Wenn ich weiter zahlen müsste, kann ich den Unterhalt kürzen lassen?
Hallo, nach herrschender Rechtsprechung kann man, wenn man in Elternzeit für ein weiteres Kind ist, nicht den Unterhalt für ein vorheriges Kind aussetzen/unterbrechen. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Nein, kürzen kannst Du nicht einfach. Es ist Kindesunterhalt und nicht für Deinen Ex. Wie würdest Du es finden wenn der Vater ein weiteres Kind zeugt und den Unterhalt einstellt oder kürzt, weil er lieber Zuhause ist als zu arbeiten ? Ich verstehe Deinen Beweggrund, keine Frage, aber Du bist nunmal unterhaltspflichtig und Urlaub, auch Erziehungsurlaub muss man sich leisten können. Ein weiteres Kind würde aber natürlich als weitere Unterhaltsberechtigte Person zählen und daraufhin könntest Du eine Abänderung der Zahlung / des Titels beantragen.
CKEL0410
nein das geht nicht,trotz eg muss der gleiche unterhalt gezahlt werden,es sei denn der uh reduziert sich durch neu berechnung,da ja in weiteres kind hinzugekommen ist. dann muss man in den sauren apfelbeißen und wieder arbeiten oder gucken ob man es so hinbekommt.
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