Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltszahlung während Elternzeit und späterer Teilzeitarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltszahlung während Elternzeit und späterer Teilzeitarbeit

Tilda2

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Hallo Frau Bader, kurz zu der Ausgangslage: Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe die bei mir leben und ein Kind mit meinem jetzigen Mann. Mein ältestes Kind wird demnächst zum leiblichen Vater ziehen. Ich bin noch knapp 2 Jahre in Elternzeit und werde danach wieder in TZ (50%) arbeiten, sowie auch die letzten 13 Jahre. Mehr geht leider nicht, ich arbeite als Erzieherin in der Kinder- und Jugendhilfe. Durch den 3-Schichtdienst könnte ich die Betreuung meiner beiden anderen Kinder nicht gewährleisten. Durch die TZ kann ich glücklicherweise nur Frühdienste machen. Mein Ehemann hat feste Arbeitszeiten, die sich nicht schieben lassen. Mit Ganztagskita/-schule ist uns nicht geholfen, es gäbe trotzdem Betreuungslücken. Jetzt zu meiner Frage: Muss ich Vollzeit arbeiten gehen, wenn mein ältestes Kind zum Vater zieht? Denn mein Gehalt liegt ja unter dem Selbstbehalt. Natürlich zahle ich trotzdem was geht, aber es wird sicher nicht der Mindestunterhalt möglich sein. Ich denke aber, er wird sich nicht auf weniger einlassen. Und was ist mit dem Unterhalt während meiner Elternzeit? Momentan habe ich ja kein Gehalt und auch kein Elterngeld mehr. Ich möchte auf jeden Fall auch für mein großes Kind aufkommen, bitte nicht falsch verstehen. Nur kommt in unserer Lage keine Vollzeitstelle in Frage. Was sind hier meine Pflichten? Vielen Dank im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die beiden Kinder aus erster Ehe werden getrennt voneinander bezüglich ihrer Unterhaltsansprüche berücksichtigt. Frage ist demnach, ob sie bezüglich des Kindes, welches demnächst zum leiblichen Vater zieht, eine sogenannte Erwerbsobliegenheit haben. Das bedeutet, dass Sie Vollzeit arbeiten müssen. Dies ist hier aber differenziert zu betrachten. Ich füge ein sehr spannendes Urteil bei. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/unterhalt-des-minderjaehrigen-kindes-aus-geschiedener-ehe-eingeschraenkte-leistungsfaehigkeit-trotz-gesteigerter-erwerbsobliegenheit-des-unterhaltsschuldners-bei-betreuung-der-kinder-aus-zweiter-ehe_idesk_PI17574_HI1697423.html Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Naja, Dein Mann ist Dir zu Unterhalt verpflichtet. Den kann man fiktiv dazurechnen. Dann ist zu prüfen ob Du einen Nebenjob machen kannst. Ein Mann muss auch alles tun um zumindest den Mindestsatz zu zahlen und selbst Alleinerziehende schaffen es Vollzeit zu arbeiten. So wird argumentiert werden, und ja nicht zu unrecht. Bisher hast Du den Unterhalt bekommen, hättest Du Deinem Ex den Unterhalt erlassen, wenn er ein weiteres Kind zeugt und in Elternzeit gegangen wäre ?


Tilda2

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Hallo Sternschnuppe, es geht nicht darum, was im umgekehrten Fall wäre. Meine Frage war auf unsere Situation bezogen. Der Kindesvater zahlt jetzt auch nicht den Mindestunterhalt, da er noch ein drittes Kind bekommen hat für das er unterhaltspflichtig ist und weil er einen freiwilligen Jobwechsel hatte mit bewusst weniger Gehalt. Er hatte keine Lust mehr auf Schichtdienst. Das war nicht schön, ich bin aber kein Mensch, der sich gern streitet. Und da unser Geld immer ausgereicht hat, war es letztendlich ok für mich. Vielleicht reicht dir das, wenn du das hier moralisch betrachten willst. Ich möchte zahlen, darum ging es ja auch nicht. Wir haben alle Möglichkeiten durchgespielt, Mehrarbeit oder Nebenjob funktioniert mit unseren Jobs nicht. Wir hätten - wie du gelesen hast? - Betreuungslücken. Und in unserer jetzigen finanziellen Situation kann mein Ehemann keinen Unterhalt für mein ältestes Kind zahlen, muss er auch nicht. Hätten wir Geld im Überfluss, würde ich nicht hier fragen.


Mella1307

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Tja Tilda2, die liebe Dame gibt gern überall ihre teilweise unverschämten Beiträge ab, ob qualifiziert und brauchbar oder nicht. Denk dir nichts, ignoriere sie und warte auf die qualifizierte Antwort von Frau Bader; so mach ich das auch ;-)


Mitglied inaktiv

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Frau Bader antwortet vielleicht weniger direkt aber im Ergebnis bleibt es gleich. Wird man sich mit dem leiblichen Vatar über die Höhe einig, ist alles gut. Will er mehr, wird er es durchsetzen... Ob einem das schmeckt oder nicht. Egal ob Frau oder Mann, für gezeugte Kinder muss man eben aufkommen. Davon zu sprechen nur TZ gehen zu können ist für mich auch befremdlich. Muss man sich eben einen anderen Job suchen, wenn der jetzige nicht zur Situation passt. Achja und natürlich ist der neue Mann der Ehefrau gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, dadurch hat sie höhere Einnahmen und kann dann auch mehr Unterhalt für das Kind zahlen :-D


zweizwerge

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Hallo, eine naive Frage von einer Nicht-Fachfrau: gleichen sich nicht die zukünftige Unterhaltspflicht von Tilda für Kind 1 von Mann 1 (das dann zu Mann 1) zieht, mit der Unterhaltspflicht von Mann 1 für Kind 2, ebenfalls von Mann 1 (das weiterhin bei Tilda leben wird), aus? Dann muss weder Tilda noch Mann 1 Unterhalt zahlen (und der jetzige Mann 2 natürlich auch nicht), aber jeder mit dem klarkommen, was er /sie selbst verdient. Ich weiß nicht, ob man da bei einem offiziellen Titel die Aufrechnung erklären kann, aber wenn Ihr es unter Euch klärt, wäre es doch das einfachste.


Mitglied inaktiv

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Hebt sich der Unterhalt nicht auf? Ein Kind bei der Mutter und eines beim Vater.


Mitglied inaktiv

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Jein, der Vater MUSS für das Kind Unterhalt zahlen für das Kind was bei der Mutter lebt, die Mutter für das was beim Vater zahlt. Beide nach den eigenen Möglichkeiten anhand des Verdienstes. Und genau das ist das Problem, wenn die Mutter zahlen kann - weil entsprechendes Einkommen, der Vater aber eben nicht, dann hat sie Pech und er Glück. Wobei Glück relativ ist, weil ja evtl noch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht - dann sammelt derjenige halt Schulden an. Wobei das bei der Mutter eh weg fällt, weil die da von ausgehen das der neue Ehemann gerne auch für die Stiefkinder aufkommt. Wenn ein Elternteil beschließt, och ich verzichte mal auf Unterhalt oder Vorschuss weil dem anderen geht es gerade nicht so gut, dann ist das etwas was derjenige so nicht darf. Der Unterhalt steht dem Kind zu - und deshalb darf man als Elternteil da gar nicht freiwillig drauf verzichten. Und ja, man darf durchaus Elternzeit nehmen. Fraglich ist aber ob es nicht zumutbar ist wenigstens dann innerhalb der EZ Teilzeit zu arbeiten. Zumal wenn man auch danach nicht vor hat - warum auch immer - in VZ zu arbeiten. Ob das so langfristig abgesegnet wird ist eher fraglich. Und ja, ein fiktiver Unterhalt wird der neue Ehemann seiner Frau zahlen müssen - auch in der EZ. Fraglich ob er es finanziell kann, dann wird es halt ein Mangelfall. Und wenn der Exmann so wenig Geld hat das er nicht mal den Unterhalt für das eine Kind zahlen kann, wird er wohl Unterhaltsvorschuss beantragen. Wenn er kann weil aktuell nicht neu verheiratet. Dann sammelt die TE halt Unterhaltsschulden an im schlechtesten Falle.


desireekk

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Hallo, Jedes Kind hat seinen eigenen Unterhaltsanspruch und wird separat berechnet. Z. B. Vater hat 3000 netto Mutter hat 1400 netto Kind 1 ist 14 Jahre (= 3.Altersstufe) Kind 2 ist 10 Jahre (= 2.Altersstufe) Kind 1 lebt bei Mutter Kind 2 lebt bei Vater Unterhalt für Kind 1: 433,-€ (zahlt der Vater an die Mutter) Unterhalt für Kind 2: 297,-€ (Zahlt die Mutter an den Vater) Wird jetzt klarer warum das nicht aufgerechnet werden kann/darf? Das ist ein erstes grobes Beispiel warm jeder Unterhaltsanspruch separat berechnet werden muss und kann mit vielen weiteren Fallbeispielen vertieft werden. Gruss D


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