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Hallo Fr. Bader, besteht eigentlich eine Unterhaltspflicht bei getrennt lebenden Eheleuten bzw. geschiedenen Eheleuten nur, wenn derjenige wirklich bedürftig ist in dem Sinne, dass derjenige GAR NICHTS hat, oder nur in dem Sinne, dass kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist? Wenn z. B. Kapital (durch was auch immer, Hausverkauf oder Erbe oderoder) vorhanden wäre aber nur niedriges regelmässiges Einkommen, muss dann zuerst "das Kapital aufgegessen werden" oder besteht auch dann bereits Unterhaltsanspruch? Viele Grüße, Angel
Hallo, das hängt sich ganz anders auf. Entscheiden ist, ob er Unterhaltsberechtigte aus irgend einem Grund nicht arbeiten kann. Am häufigsten ist das wegen der Kindererziehung. Unabhängig vom vermögen. Liebe Grüsse, NB
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