Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltspflicht während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltspflicht während Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mein Mann hat vor, ein Jahr Elternzeit für unsere gemeinsame Tochter (7 Monate) zu nehmen. Er hat jedoch zwei Töchter aus erster Ehe, für die er selbstverständlich monatlichen Kindesunterhalt bezahlt. Wie verhält sich die zukünfige Zahlung, wenn er tatsächlich vorübergehend nicht mehr arbeitet und bei unserem Kind zu Hause bleibt. Bin ich dann als Stiefmutter verpflichtet, den Kindesunterhalt zu übernehmen und an die erste Ehefrau monatlich zu überweisen? Welche Basis würde für die Neuberechnung zugrunde gelegt werden. Mein Gehalt oder das momentane Gehalt meines Mannes? Derzeit sind wir beide voll berufstätig und haben die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (mein Mann). Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er ist verpflichtet, den Unterhalt in gleicher Höhe weiter zu leisten. Gruß, NB


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Hallo ! Der Unterhalt muß ganz normal so wie vorher weiter bezahlt werden ! LG Jessy


Mitglied inaktiv

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Evtl. könnte sich eine Unterhaltsreduzierung durch die Unterhaltsverpflichtung gegenüb. dem 3. Kind ergeben (falls bisher nkicht ausgererchnet). Aber ansonsten: Er hat sog. "Erwerbsobliegenheit", d. h. er weiß, daß er den Unterhalt für seine ersten 2 kinder sicherstellen muß, also kann er nicht "einfach so" zu arbeiten aufhören. Was mich in deiner Formuliereung etwas stört: Du sprichst davon, da0ß "Du" den Unterhalt zahlen mußt... Irgendwie ist das schonm richtig, aber bei uns ist die Kinstellation genauso und ich sage immer "wir" zahlen Unterhalt. "Mein gehalt" gehört "uns, nicht mir... ... und zu dem "wir" gehört auch der älteste Sohn meines Mannes! Viele Grüße Désirée


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