Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltspflicht gegenüber Mutter

Frage: Unterhaltspflicht gegenüber Mutter

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich in der Elternzeit und arbeite halbtags. Meine Mutter lebt von der Sozialhilfe. Bin ich oder mein Kind oder mein Mann ihr gegenüber unterhaltspflichtig ? Was wird angerechnet ? Auch Sparbücher meines Kindes oder Mannes (wir haben Gütergemeinschaft). Gibt es Links wo ich mehr über Unterhaltspflicht lesen kann ? Vielen Dank Andrea


Mitglied inaktiv

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Hallo Andrea, meine Mutter erhält auch Sohi, und bei uns war es damals so: 1. Kinder und Eltern sind sich gegenseitig unterhaltspflichtig. D.h. du für deine Mutter, deine Mutter für dich. 2. Enkelkinder (also deine Kinder) sind von der Unterhaltspflicht freigestellt. Was und wie genau bei uns berechnet wurde, kann ich dir jetzt nicht mehr sagen (aber wir sind in einem Jahr wieder dran - seufz), aber wir hatten im Endeffekt ein Nettoeinkommen von insgesamt knapp 5.000 DM (Männe Gehalt, Kindergeld, Erziehungsgeld) und wir müssen nichts zuzahlen - haben aber auch zwei Kinder. Nicht nur das Einkommen zählt, sondern auch eure laufenden Kosten wie Miete, Umlagen & Nebenkosten, Versicherungen (wobei bei extrem hohen oder vielen Lebensversicherungen das Sozi-Amt auf eine Runterstufung drängen könnte), Altersvorsorge (ist sogar willkommen!), Wir konnten damals sogar die Kosten für unser Fahrzeug voll abziehen, da meine Mutter schwerbehindert ist, und wir nachweisen konnten, dass wir sie regelmäßig durch die Gegend fahren. LG aus Bochum Vanessa & No. 3


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