Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt und Abfindung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt und Abfindung

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, ich bin alleinerziehend und erhalte Unterhalt für meine Tochter (5J.). Der unterhaltspflichtige Vater war bei einer großen Firma beschäftigt und hat sich nun freiwillig dazu bereit erklärt, bei Zahlung einer hohen Abfindung, aus dem Unternehmen auszuscheiden. Die Höhe der Abfindung ist mir nicht bekannt, es dürfe allerdings keine Kleinigkeit sein, es handelt sich um die Firma Opel. (In der Presse war von Abfindungen um die 40.000 Euro und mehr zu lesen.) Meine Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass der bisher gezahlte Kindesunterhalt nun in derselben Höhe weitergezalht werden muss, inklusive der baldigen Erhöhung, da meine Tochter mit ihrem 6. Geburtstag in die nächste Stufe kommt? Der Vater ist der Ansicht, dass der zu zahlende Unterhalt sich nun erheblich veringert, da er ja nun arbeitslos ist. Ich denke, die Abfindung ersetzt sein bisher recht gutes Gehalt und muss daher voll berücksichtigt werden. Danke für Ihre Antowrt, liebe Grüße Kirsten


Mitglied inaktiv

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Hallo! "Gesteigerte Erwerbsobliegenheit" ist der begriff, den der künftig arbeitslose Vater sich mal zu ´gemüte führen sollte... Denn spätestens der Richter wird eben dies von ihm verlangen! das bedeutet: er muß ALLES tun, um den bisherigen Unterhalt weiterleisten zu können. Selbst unfreiwillige Arbeitslosigkeit wird von den Gerichten als vorübergehend angesehen und er muß i. d. R. für ca. 6 Monate den alten, höheren Unterhalt weiterzahlen. Außerdem kann er für die kommende Zeit den Unterhalt ja aus der Abfindung bestreiten, wobei ihm von den geschätzten 40.000 EUR nicht superviel bleiben werden... ich tippe einfach mal auf 10-20.000... Goggle mal unter dem o. g. Begriff, da wirst Du einiges im Netz finden! Ach ja, die Altersstufen muß er trotzdem immer mitmahcen! Viele Grüße Désirée


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