nochmal zur Abfindung/Anrechnung auf Unterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nochmal zur Abfindung/Anrechnung auf Unterhalt

Hallo Frau Bader, ich hatte weiter unter die Frage gestellt, ob eine Abfindung der Ehegattin auf den Ehegattenunterhalt angerechnet wird. Sie antworteten: ++++++++++++++ Hallo, Auf das Arbeitseinkommen anzurechnen sind nur solche Abfindungen, die u. a. im Rahmen einer Einzelmaßnahme des Arbeitgebers anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt worden sind, soweit sie dem Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes dienen und somit den sozialen Besitzstand wahren wollen. In diesem Falle hat die Abfindung Lohnersatzfunktion und ist damit unterhaltspflichtiges Einkommen Hat der Unterhaltsschuldner aber sofort eine neue Arbeitsstelle erhalten oder endet die Arbeitslosigkeit vor Ablauf des prognostizierten Zeitraumes, ist der nicht verbrauchte Teil unterhaltsrechtlich wie sonstiges Vermögen zu betrachten . Gruß, NB ++++++++++++++++++++++ In meinem Fall ist es aber so, dass nicht der Unterhaltsschuldner die Abfindung bekommt. Ich, die Ehegattenunterhalt beziehende, bekomme zum Ende der Elternzeit eine Abfindung, weil ich betriebsbedingt gekündigt werde. Daher wollte ich wissen, ob es eine Formel gibt, um wieviel der Unterhalt, den mein Exmann zahlt, dann reduziert wird (z. B. Abfindung durch 12 geteilt und dann wie ein monatliches Einkommen auf den Unterhalt angerechnet?). Desweiteren ist mir unklar, ob die Abfindung auch noch auf den Unterhalt angerechnet wird, wenn ich wieder arbeite (bzw. Arbeitslosengeld beziehe). Ich möchte mich nämlich, sobald meine Tochter im Kindergarten eingewöhnt ist, um einen Teilzeitjob bemühen und werde mich arbeitslos melden, solange ich keinen Job habe. Gruß, Claudi

Mitglied inaktiv - 22.06.2004, 22:37



Antwort auf: nochmal zur Abfindung/Anrechnung auf Unterhalt

Hallo, das bereits gesagt gilt für Sie als Unterhaltsschuldner im Prinzip genauso. Die Abfindung wird gegengerechnet, Sie bekommen nur von der Differenz 3/7. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2004



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