Mitglied inaktiv
sehr geehrte frau bader, ich weiß, dass unterhalt eigentlich nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann, habe hier aber spezialfall: mein ex-mann ist familienrichter u hat in trennungszeit behauptet, ich müsse 45% meines einkommens an ihn zahlen, was ich gutgläubig getan habe, weil ich ihm ja schließlich vertraut habe, so als fachmann quasi. 2,5 jahre und etwa 8300 euro später habe ich scheidung eingereicht, wobei mein anwalt die hände über kopf zusammenschlug wegen meines vertrauens und zahlens, ich flugs die zahlungen einstellte, die völlig unberechtigt waren (kids noch unter 6 jahre und selbstbehalt oder so...) und das geld also frohgemut zurückforderte. darauf nur ein lächelnder satz "es gibt keinen rückwirkenden unterhaltsanspruch :-)))" was mein anwalt leider bestätigte... bei erneuten unterhalts-anpassungs-problemen einige zeit später, riet ebenjener anwalt, ich solle es darauf beruhen lassen, es lohne sich nicht. nun kommen mir aber langsam doch zweifel, da dieser anwalt ja große stücke auf meinen ex hält und ihn ja regelmäßig bei gericht trifft und nun sehr offensichtlich kein stress mit ihm will... deshalb hoffe ich, bei ihnen eine neutralere stelle zu finden u nun endlich die konkrete frage beantwortet zu bekommen: kann unterhalt zurückgefordert werden, weil mein ex mich ja vorsetzlich betrogen hat (war zu dem zeitpunkt schon halbes jahr fam.richter u hat SEHR guten ruf und sein grinsen bei obigen spruch zu rückwirkendem unterhalt sprach bände..) u wenn ja, wie sieht`s hier mit der verjährung aus? in der hoffnung auf eine "wutmildernde" antwort u vielen dank im voraus!!! mit freundlichen grüßen carameltigerin
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Da Du von einem Anwalt vertreten wirst kann Frau Bader Dir nicht antworten!
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