Hallo Frau Bader, der Parteien hatten sich aussergerichtlich via Anwalt, Anfang diesen Jahres, über den Kindesunterhalt geeinigt. Es wurde kein Unterhaltstitel erstellt. Die Unterhaltspflichtige Partei hatte diesen Monat den Unterhalt reduziert, ohne Mitteilung.(vorher Stufe 4, jetzt 3). Auf Nachfrage folgte diese Begründung: Der Riestervertrages, der jetzt abgeschlossen wurde, reduziert das zur Berechnung liegende Einkommen jetzt und in Zukunft. Nachweis über Abschluß eines Riestervertrages wurde gezeigt. 1. Kann der Unterhalt OHNE Vorankündigung überhaupt reduziert werden? 2. Kann die Reduzierung wirklich jetzt sofort wirksam gemacht werden?-eine Riestereinzahlung erfolgt lt. Belege des Unterhaltspflichtigen Elternteiles 3. Hätte man Anfang diesen Jahres auf einen Titel bestanden, wäre die Reduzierung überhaupt möglich? 4. Ich dachte immer wenn eine Stufe für die Kinder erreicht ist, kann die nur sehr schwer wieder rückgängig gemacht werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe
von natascha74 am 09.12.2011, 09:58