shiny-one
Liebe Frau Bader, momenten arbeite ich 24 Stunden pro Woche als Teilzeit während der Elternzeit. Meine Tochter wird im Frühjahr drei Jahre alt und geht bis zu ihrem Geburtstag in die Krippe. Mit dem dritten Geburtstag verfällt allerdings dieser Platz. Nun sieht es danach aus, dass wir keinen direkt anschließenden Kita-Platz erhalten werden und einige Monate überbrücken müssen. Ich überlege daher für 2 bis 5 Monate meine Stunden weiter zu reduzieren oder ganz auszusetzen. Welche Möglichkeiten habe ich dafür (großes Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitern)? Für mich ergeben sich daraus die folgenden Fragen: Ist es überhaupt so möglich während der Elternzeit-Teilzeit Stunden nochmal zu reduzieren oder ganz auszusetzen? Sind 0 Stunden möglich? Ich habe online gelesen, dass es min 15 Wochenstunden sein müssen? Wie lange ist die Frist für den Antrag? 14 Wochen? Gibt es Alternativen, die ich gerade übersehe? Zum Beispiel unbezahlter Urlaub? Die Großeltern einzubinden, ist leider nur bedingt möglich. Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße Julia
Hallo, Sie haben da gegenüber dem AG keine Ansprüche. Deshlab ist die Gemeinde Ihr Ansprechpartner. Schreiben Sie diese an und fordern unter Fristsetzung auf, einen Kindergartenplatz zu schaffen - drohen Sie mit Schadensersatz. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Mit dem 3. Geburtstag dürfte doch deine EZ vorüber sein und es greift wieder dein alter (VZ?) Vertrag.....?
shiny-one
@KielSprotte nein, man kann Elternzeit auch nach dem 3. Geburtstag noch nehmen und währenddessen Teilzeit arbeiten. Das tue ich aktuell. Ich war nicht die gesamte Zeit seit der Geburt in Elternzeit, deshalb habe ich ab jetzt noch zwei Jahre Elternzeit, die ich verwenden kann. Viele Grüße Julia
shiny-one
Liebe Frau Bader, danke für ihre Antwort. Ich hatte online gelesen, dass man generell die Möglichkeit hat, während der Elternzeit noch bis zu zwei Mal die Stunden zu reduzieren. Stimmt das so nicht?
Suomi
Du hast doch sicher einen Vertrag mit Deinem AG über die TZ während der EZ geschlossen oder? Da stehen dann doch auch die Stunden drinne und wie lange der Vertrag gilt. Und wenn Du den Vertrag ändern willst indem Du Stunde reduzieren möchtest, muss Dein AG zustimmen.
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