Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Uneheliches Kind - viele Fragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Uneheliches Kind - viele Fragen

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Hallo Frau Bader, zuerst einmal danke für dieses Forum ich halte es für eine gute Idee. Mein Mann hat ein uneheliches Kind (4 Jahre) für das er Unterhalt zahlen muß. Die Mutter ist inzwischen neu verheiratet und hat ein weiteres Kind. Mein Mann darf das Kind nicht sehen und sie lassen es in dem Glauben aufwachsen, daß der neue Mann der richtige Vater ist. Zur Zeit verweigert mein Mann die Unterhaltszahlungen ans Jugendamt. Im letzten Jahr kam ein Schreiben vom Jugendamt das sein Kind jetzt den Namen der neuen Familie erhält, er aber von der Zahlungsverpflichtung nicht entbunden wird. Darf der Nachname des Kindes ohne Rücksprache mit meinem Mann einfach geändert werden? Hat mein Mann ein Besuchsrecht auch ohne Einveständnis der Mutter? Gibt es eine Möglichkeit keinen Unterhalt mehr zu zahlen außer wenn der neue Vater sich zur Adoption entschließen würde? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Tatjana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tatjana, es fällt mehr schwer, Ihre Fragen zu beantworten, da es an Einzelinformationen fehlt. Es scheint mir in Ihrem Fall sinnvoller, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen, der beim zuständigen Familiengericht die entsprechenden Anträge stellt, zumal es sich um entscheidende Probleme handelt.Dies gilt, wenn Ihr Mann sein Kind nicht sehen darf und auch für die Namensänderung (nach meinem Ermessen kann das Jugendamt nicht alleine den Namen ändern). Auf jeden Fall muß er Unterhalt für das Kind zahlen, wenn er nicht bedürftig ist oder das Kind "wegadoptiert" wurde. N. Bader


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