Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, unten schrieben Sie, dass es Nachteile mitsichbringt, wenn man nach 3 Jahren Elternzeit unbezahlten Urlaub dranhängt. Genau das habe ich aber vor, da bei uns im Tarifvertrag die Möglichkeit verankert ist, ein halbes Jahr Elternzeit nach drei Jahren dranzuhängen. Was für Nachteile (ausser Krankenkasse) entstehen dadurch? Habe ich danach die gleichen Ansprüche auf einen Arbeitsplatz wie nach den gesetzlichen 3 Jahren? Oder sollte ich mich vorher anwaltlich beraten lassen? Vielen Dank für Ihre Antwort! Tanja
Hallo, allein entscheidend ist, wie der Vertrag, der den unbezahlten Urlsaub regelt, formuliert ist. Fragen Sie den Ag, ob er etwas aufsetzt oder ob Sie das tun sollen. Gerne bin ich Ihnen dabei (unter meiner privaten E-Mail) entgeltlich behilflich. Gruß, NB
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