Frania
Sehr geehrte Frau Bader, mein derzeitiger Arbeitsvertrag sieht vor, dass das Arbeitsverhältnis nach 1 Jahr Probezeit automatisch in einen unbefristeten Vertrag übergeht, sofern weder mein AG noch ich der jeweils anderen Partei eine gewünschte Nichtverlängerung schriftlich mitteilen. Mein Arbeitgeber wusste bereits vor Beginn der Probezeit von meiner Schwangerschaft. Leider konnte ich nur 1 Monat der Probezeit arbeiten, weil ich dann von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes erteilt bekomme habe. Da ich nach der Geburt für 2 Jahre in Elternzeit gehen werde, liegt das Ende der Probezeit, also der Zeitpunkt des Übergangs von "befristet" zu "unbefristet" , eben in meiner Elternzeit. Nun würde ich gerne wissen, ob mein AG den Übergang nach 1 Jahr in das unbefristete Verhältnis nur aufgrund meiner Schwanger/Mutterschaft ablehnen kann? Da ich nur einen Monat gearbeitet habe (und dies war nur eine firmeninterne Schulung), kann er meine Leistung ja überhaupt nicht beurteilen. Oder hat er die Möglichkeit, die restlichen 11 Monate Probezeit auf die Zeit nach meiner Elternzeit zu verlegen und erst dann über den Übergang in ein unbefristetes Verhältnis zu entscheiden? Vielen Dank, Frania
Hallo, eine Probezeit von einem Jahr ist genauso wie die Verlängerung der Probezeit gem. § 622 BGB unzulässig. Liebe Grüße NB
cube
Eine Probezeit von 1 Jahr ist unzulässig, 6 Monate sind Maximum. Meinst du vielleicht, das 1. Jahr ist ein befristeter Vertrag, der bei Verlängerung in einen unbefristeten Vertrag übergeht? Das wären nämlich ganz andere Voraussetzungen für deine Frage.
Frania
Ja, der Vertrag ist zunächst auf ein Jahr befristet und geht eben dann in einen unbefristeten Vertrag über. Im Vertrag steht aber hinter der Befristung in Klammern "Probezeit", daher habe ich das in meiner Frage so formuliert. Was ändert sich denn nun?
cube
Das solltest du mit deinem AG schleunigst klären. Der Vertrag darf auf ein 1 Jahr befristet sein, die Probezeit darf aber nur maximal 6 Minate betragen. Bei einer Befristung endet der Vertrag ohne Angabe von gründen oder einer expliziten Kündigung nach einem Jahr. Dh du wärest dann ohne Arbeitgeber, wenn dieser den Vertrag nicht verlängert. Elterngeld bekommst du normal, aber du würdest dich ohne AG eben nicht in Elternzeit befinden. Der Kündigungsschutz auf Grund der Schwangerschaft greift dann nur bis zum Ende der Befristung - er sichert aber nicht den Übergang in einen unbefristeten Vertrag. Ich würde dir aber raten, diese Frage nochmals neu zu stellen! Denn so, wie der Vertrag jetzt abgefasst ist, ist er unzulässig. Dadurch kann es aber durchaus sein, das wenn du nichts sagst, dein Vertrag auf Grund dieses Fehlers automatisch als unbefristet gilt. Dann hättest du natürlich alle Ansprüche auf deiner Seite. Aber das sind Dinge, die sollte Frau Bader lieber klären.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in meiner Frage vom 6.3.2018 (Unbefristeter Arbeitsvertrag, aber in Probezeit schwanger geworden) die Vertragslage wohl nicht eindeutig geschildert. Der Vertrag besagt nicht, dass ich 1 Jahr Probezeit habe und der Vertrag dann in eine unbefristete Anstellung übergeht. Dies wäre natürlich – wie Sie auch gean ...
Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet. Fangen wir Mal an.. Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde. Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...
Guten Tag, Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes