Frania
Sehr geehrte Frau Bader, mein derzeitiger Arbeitsvertrag sieht vor, dass das Arbeitsverhältnis nach 1 Jahr Probezeit automatisch in einen unbefristeten Vertrag übergeht, sofern weder mein AG noch ich der jeweils anderen Partei eine gewünschte Nichtverlängerung schriftlich mitteilen. Mein Arbeitgeber wusste bereits vor Beginn der Probezeit von meiner Schwangerschaft. Leider konnte ich nur 1 Monat der Probezeit arbeiten, weil ich dann von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes erteilt bekomme habe. Da ich nach der Geburt für 2 Jahre in Elternzeit gehen werde, liegt das Ende der Probezeit, also der Zeitpunkt des Übergangs von "befristet" zu "unbefristet" , eben in meiner Elternzeit. Nun würde ich gerne wissen, ob mein AG den Übergang nach 1 Jahr in das unbefristete Verhältnis nur aufgrund meiner Schwanger/Mutterschaft ablehnen kann? Da ich nur einen Monat gearbeitet habe (und dies war nur eine firmeninterne Schulung), kann er meine Leistung ja überhaupt nicht beurteilen. Oder hat er die Möglichkeit, die restlichen 11 Monate Probezeit auf die Zeit nach meiner Elternzeit zu verlegen und erst dann über den Übergang in ein unbefristetes Verhältnis zu entscheiden? Vielen Dank, Frania
Hallo, eine Probezeit von einem Jahr ist genauso wie die Verlängerung der Probezeit gem. § 622 BGB unzulässig. Liebe Grüße NB
cube
Eine Probezeit von 1 Jahr ist unzulässig, 6 Monate sind Maximum. Meinst du vielleicht, das 1. Jahr ist ein befristeter Vertrag, der bei Verlängerung in einen unbefristeten Vertrag übergeht? Das wären nämlich ganz andere Voraussetzungen für deine Frage.
Frania
Ja, der Vertrag ist zunächst auf ein Jahr befristet und geht eben dann in einen unbefristeten Vertrag über. Im Vertrag steht aber hinter der Befristung in Klammern "Probezeit", daher habe ich das in meiner Frage so formuliert. Was ändert sich denn nun?
cube
Das solltest du mit deinem AG schleunigst klären. Der Vertrag darf auf ein 1 Jahr befristet sein, die Probezeit darf aber nur maximal 6 Minate betragen. Bei einer Befristung endet der Vertrag ohne Angabe von gründen oder einer expliziten Kündigung nach einem Jahr. Dh du wärest dann ohne Arbeitgeber, wenn dieser den Vertrag nicht verlängert. Elterngeld bekommst du normal, aber du würdest dich ohne AG eben nicht in Elternzeit befinden. Der Kündigungsschutz auf Grund der Schwangerschaft greift dann nur bis zum Ende der Befristung - er sichert aber nicht den Übergang in einen unbefristeten Vertrag. Ich würde dir aber raten, diese Frage nochmals neu zu stellen! Denn so, wie der Vertrag jetzt abgefasst ist, ist er unzulässig. Dadurch kann es aber durchaus sein, das wenn du nichts sagst, dein Vertrag auf Grund dieses Fehlers automatisch als unbefristet gilt. Dann hättest du natürlich alle Ansprüche auf deiner Seite. Aber das sind Dinge, die sollte Frau Bader lieber klären.
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