Frania
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in meiner Frage vom 6.3.2018 (Unbefristeter Arbeitsvertrag, aber in Probezeit schwanger geworden) die Vertragslage wohl nicht eindeutig geschildert. Der Vertrag besagt nicht, dass ich 1 Jahr Probezeit habe und der Vertrag dann in eine unbefristete Anstellung übergeht. Dies wäre natürlich – wie Sie auch geantwortet haben – unzulässig. Im Vertrag steht, dass er zunächst „zum Zwecke der Erprobung für die Dauer von 1 Jahr befristet wird (Probezeit)“. Danach geht er „ohne weitere Erklärung“ in einen unbefristeten Vertrag über, wenn keine Partei eine Nichtverlängerung wünscht. Wie gesagt, befinde ich mich zum Zeitpunkt des Übergangs in den unbefristeten Vertrag in Elternzeit. Daher stellt sich für mich immer noch die Frage, ob mein AG den Übergang in das unbefristete Verhältnis ablehnen kann und ich so nach dem 1 Jahr des befristeten Verhältnisses arbeitslos wäre. Vielen Dank, Frania
Hallo, wie gesagt, ich sehe das schon als unzulässig an. Anders ist es, wenn der Vertrag für ein Jahr geschlossen wird und nur sechs Monate Probezeit enthält. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
§ 622 Abs. 3 BGB Höchstdauer Probezeit 6 Monate Gilt für Dich BGB oder ein Tarifvertrag? Probezeit länger als 6 Monate? Klingt im ersten Moment unzulässig. Es gibt aber Ausnahmen. Liegt vielleicht ein Probearbeitsverhältnis vor? Lies mal bitte beigefügten Link und präzisiere gern nochmal ;-) http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/probezeit.html
cube
Hi. Wie schonmal gesagt, ist genau diese Formulierung unzulässig. "Zum zwecke der Erprobung (Probezeit)" deklariert den auf 1 Jahr befristeten Vertrag als 1-jährige Probezeit. Diese darf aber eben nur 6 Monate betragen. Gleichwohl ist der Vertrag entweder befristet - dann bedarf er keiner Kündigung, aber einer ausdrücklichen Verlängerung. So zumindest die üblichen Formulierungen. Oder er ist unbefristet mit max. 6 Monaten Probezeit. Verstehst du, was ich meine? Die Formulierungen in deinem Vertrag sind widersprüchlich bzw. unüblich. Entweder ist dein AG nicht sehr geübt in Verträgen oder er versucht sich ganz geschickt 1 Hintertürchen offen zu halten, in der Hoffnung, der AN bemerkt es auf Grund der Formulierungen nicht. Denn unabhängig von der Probezeit ist es ein befristeter Vertrag - und der kann zum Ablauf des Jahres auch NICHT verlängert werden. Ohne Angaben von Gründen. Schwangerschaft oder Elternzeit greifen da nicht als Kündigungsschutz. Du wärest dann eben Hausfrau mit Elterngeldbezug. Aber ganz ehrlich: bei diesen Formulierungen lege ich meine Hand für nix ins Feuer - gut, daß es Frau Bader gibt :-) Ansonsten: frag mal beim Arbeitsamt - bei uns kann man Verträge von denen prüfen lassen (Serviceleistung :-)
cube
Ein Vertrag darf natürlich auch auf 1 Jahr befristet sein und 6 Monate Probezeit enthalten.
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