Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug

Frage: Umzug

Katha1989

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Ich würde gerne zu meinem patner ziehen da wir auch planen zu heiraten und nachwuchs zu bekommen ich habe aus einer früheren Beziehung eine Tochter sie ist 9 Jahre der Vater hat die jetzt.2 Jahre nicht gesehen Kontakt besteht auch nicht er meldet sich vll 1 mal im Monat er wohnt grade mal 15 Minuten weg wie stehen meine Chancen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben und er dem Umzug nicht zustimmt, sieht es schlecht aus. Liebe Grüße NB


Port

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Der Vater hat Sorgerecht? Wie weit möchtest Du wegziehen? Zu wenig Information, um vernünftig zu antworten.


Port

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Satzzeichen und Absätze erleichtern das Lesen.


Katha1989

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Entschuldigen Sie für das durcheinander Ja der Vater hat das halbe Sorgerecht ich würde ca 380 km weiter weg Ziehen


Port

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In diesem Fall muss der Vater zustimmen, dass das Kind umzieht. Vielleicht ist es ihm auch egal, aber einfach umziehen würde ich nicht. Das kann nach hinten losgehen.


Felica

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Der Vater muss auch zustimmen wenn umzug ins nachbargebäude. Weigert er sich entscheidet ein Richter. Ob der dem zustimmt ist fraglich. Ich persönlich frage mich ja immer warum Frauen bereit sind alles hinter sich und den Kindern abzubrechen um einem Kerl hinterher zu ziehen. Von den Männern wird das komischerweise selten verlangt. Arbeit ist auch keine schlüssige Erklärung dafür, immerhin muss sie sich ja meist auch eine neue Stelle suchen. Zeigt aber wie wenig Gleichberechtigung wirklich in den Köpfen angekommen ist. Und das die Wünsche der Kinder oft egal sind. Allgemein gesehen.


Mitglied inaktiv

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Wie Port schrieb, er muss zustimmen und es kann sein, es ist ihm egal. Er könnte sich abrr auch aufmanndeln. Was ich persönlich interessant finde ist, dass sich so manch vater erst ans kind erinnert wenn ein anderer hirsch ins spiel kommt....ob das dann dem kindeswohl dienlich ist? 2 jahre kein kontakt sind eine hausnummer.....aber ist ja egal, hauptsache "gekümmerr".....


Finale

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Ich wuerde umziehen und einfach erst einmal dem Vater nichts erzählen, vielleicht mal 2 oder 3 Monate nicht ans Telefon gehen, vielleicht schläft der Kontakt ja ganz ein.


Felica

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Also hier verlangt das Einwohnermeldeamt die Unterschrift des Vaters oder eine negativscheinigung. Ohne kann das Kind nicht angemeldet werden.


Btby

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Wie kommst du eigentlich darauf dass man kein Haus weiterziehen darf? Auf welcher Grundlage denn bitte? Wenn sich an der Umgangsmöglichkeit Null ändert. Ich musste nicht um Erlaubnis fragen und schon gar keine Unterschrift beim Einwohnermeldeamt vorlegen? Hast du da praktische Erfahrungen oder irgendwo gehört, gelesen?


Felica

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Auf Grundlage eines geänderten Meldegesetzes das inzwischen dazu führt das die Gemeinden dazu verpflichtet sind die Unterschriften aller Erziehungsberechtigten einzuholen. Wenn also gemeinsame Sorgerecht, müssen beide unterschreiben. Gilt so seit 2015. Wenn es bisher auch so nicht überall umgesetzt wird. Ob sich der Vater da kümmert spielt keine Rolle, erst einmal. Notfalls muss sie die ubterschrift eben vom Richter ersetzen lassen.


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