Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug vater

Frage: Umzug vater

Sandra89marie16

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Guten Tag Mein Ex und ich teilen das Sorgerecht. Er hat nur sporadisch Umgang mit unserer fünfjährigen Tochter. Nun ist er ausgezogen von seinem Zuhause und möchte mir seine Adresse nicht nennen. Muss ich ihn die kleine mitgeben Wenn er mir seine Adresse nicht nennt bzw. Gar eine Adresse angibt von seinen Eltern bei denen er nachweislich gar nicht wohnt ?


mellomania

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also ich wollte schon wissen, wo mein kind ist. holt de das kind immer ab?


Sandra89marie16

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Ja er hat unsere Tochter bisher immer abgeholt, wenn er denn überhaupt mal Kontakt wollte. Der Sommer war ihn zu warm und er hatte wichtigeres zu tun (da hat die kleine ihn fünf Monate gar nicht gesehen) der Winter ist ihm zu kalt.... naja anderes Thema. Aber nachdem ich nun eben weiß das er auszieht und er mir wissentlich die Adresse seiner Eltern gibt weil er da seit Jahren den Zweitwohnsitz hat obwohl er dort nie ist möchte ich eben das er mir seine wirkliche Adresse gibt damit ich weiß wo meine Tochter dann ist wenn er sie mal abholt. Natürlich weiß ich das er beim Umgang hinfahren kann mit ihr wo er möchte das muss er mir auch nicht sagen darum gehts nicht. Aber ich hätte schon gern seine aktuelle Anschrift und frage mich wieso er so dreist lügt


Meyla

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Ich würde direkt zum Jugendamt flitzen und das Problem schildern, den Umgang regeln lassen. Er scheint sich ja sonst nicht an regeln zu halten... Deine arme Tochter... für solche Väter habe ich wirklich überhaupt kein Verständnis! Den Kindern gehen die Temperaturschwankungen genau so an die Substanz wie uns!


Sandra89marie16

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Umgang Regeln hatten wir bereits hält er sich auch nicht daran. Wir hatten auch bereits begleiteten Umgang und umgangsaussetzung. Diverse Gespräche auf der Beratungsstelle weil er viele Dinge tat die unserer Tochter nicht gut taten. Aber er ändert sich nicht. Und unsere Tochter hat langsam keine Lust mehr mit ihm zu gehen. Da sie aber erst fünf ist scheint der Wille des Kindes egal zu sein und er besteht darauf sie holen zu dürfen wenn es ihn dann mal in den Kram passt... aber nach allem was wir erlebt haben möchte ich natürlich zumindest seine Wohnadresse denn man weiß nie was ihm einfällt


desireekk

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Der Papa soll doch mal bitte das Gesetz lesen verstehen anwenden Das BGB stellt klar das Umgangsrecht des Kindes VOR das Recht der Eltern. Die Reihenfolge ist da klar geregelt. Es geht also nicht um SEIN Recht, sondern um das des Kindes. DAS muss ihm mal klar werden. Manchmal muss man da auch das Jugendamt dran erinnern. Ich würde deshalb durchaus nochmal ein Gespräch beim JA anberaumen wo er darlegen soll wie er dauerhaft und verlässlich das Recht des Kindes auf Umgang mit ihm sichern will. Es geht nicht um dein echt oder seines, sondern primär ums Kind. Im Zuge dessen kann man dann auch die Herausgabe der Adresse klären. VG D


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