Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug mit Kindern wenn der Vater verschwunden ist

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Umzug mit Kindern wenn der Vater verschwunden ist

misses-cat

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Meine Frage ist etwas komplexer Hier ganz knapp Kindsvater verschwindet mysteriös ( erst wird Entführung vorgetäuscht von ihm ,dann ist er mehrmals in der Nähe von Frau und Kindern) Darf die Mutter wegziehen mit den Kindern? Normal muss sie ja für Kita-Wechsel und co die Unterschrift vom Vater haben. Das Umfeld ist sich ziemlich sicher das es auf Seiten des Vaters psychische Probleme gibt, aber theoretisch könnte er ja nur einfach sich ne bescheuert Auszeit nehmen und in sechs Monaten auf der Matte stehen, könnte er dann gegen die Mutter vorgehen? Eltern sind verheiratet also gemeinsames Sorgerecht Dankeschön


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist doch ganz einfach. Antrag auf alleinige elterl. Sorge stellen. Das Gericht stellt dann öffentlich zu (hängt den Antrag im Gericht aus). fertig. Liebe Grüße NB


cube

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Hast du denn überhaupt eine Adresse, unter der er erreichbar ist? Ich würde ansonsten zum Gericht gehen und seine Unterschrift ersetzen lassen - wenn er nicht auffindbar ist, wird es ja gar nicht anders gehen.


cube

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die beiden sind noch verheiratet, aber leben bereits getrennt? Oder wie muss man das verstehen?


misses-cat

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Der Vater ist auf einmal weg gewesen, ohne Grund. Also ohne Trennung oder sonst was. Meldet sich auch nicht bei seiner Tochter aus erster Beziehung oder bei seinen Eltern. Einfach weg


cube

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Also gibt es noch eine gemeinsame Wohnung. Da fängt es nämlich schon an - stehen beide im Mietvertrag, kann sie nicht alleine kündigen oder einfach ausziehen und keine Miete mehr zahlen. Aber davon ab: hat sie denn eine Vermisstenanzeige gestellt? Das würde man theoretisch als erstes machen. Du hast recht, das hört sich strange bzw kompliziert an. Entführung vorgetäuscht? Ist das über die Polizei gelaufen? Hat sie irgendetwas in der Hand, dass sie sich bemüht hat, den Verbleib ihres Ehemannes zu klären?


misses-cat

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Die beiden haben Eigentum, das würde nsie vermieten weil verkaufen ja nicht geht. Ja lief über die Polizei , Vermisstenanzeige wollen die nicht aufnehmen da er hier im Ort immer wieder gesichtet wird, er würde schon zurück kommen.


cube

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Puh, krass. Bin gespannt, was Frau Bader dazu sagt. Aber ich denke, sie kann auch gemeinsames Eigentum nicht einfach vermieten. Was, wenn er plötzlich vor der Türe steht? Ist ja schließlich auch sein Eigentum. Ich denke, da wird sich die Mutter einen Anwalt vor Ort nehmen müssen. Ich bezweifle, das ein so komplexer Sachverhalt hier pauschal beantwortet werden kann, da gibt es doch viel zu viele Details, die berücksichtigt werden müssen.


Mutti69

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Ich persönlich würde einen RA kontaktieren und die Scheidung einleiten. Dazu gehört, dass man alles erdenkliche unternimmt, ihn ausfindig zumachen und das sollte durchaus möglich sein, wenn er im Ort gesehen wird. Kann man ihn nachweislicher Bemühungen nicht finden, kann man die Scheidung öffentlich stellen. Ob sie wegziehen darf, die Wohnung vermieten darf? Ich denke, da gilt ähnliches. Bezüglich der Kinder würde ich beim JA vorsprechen.


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