Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug mit Kindern nach Trennung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug mit Kindern nach Trennung

Qualle

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Sind seit 8,5 Jahren zusammen, seit 2 Jahren verheiratet. Ein gemeinsamen Sohn, 19 Monate. Nun 24. Woche schwanger, von meinem Mann. Seit 7 Jahren in Festanstellung, ab August werde ich in Elternzeit sein. Mein Mann seit 8 Jahren arbeitslos. Nun Trennung. Scheidung folgt. Möchte mit den Kindern zu meinen Eltern, 530km entfernt, ziehen, da diese uns in jeder Hinsicht unterstützen können. Kann ich das, auch, wenn mein Mann die Kinder möchte? Er möchte, das die Kinder bei ihm wohnen. Ich möchte, das die Kinder bei mir wohnen. Mit welchem Urteil kann man rechnen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit, dass Du umziehen kannst, die Kinder aber nicht. Wieso stellst Du Dir denn den Umgang vor ? Wie willst Du diesen finanzieren bei über 2000km Strecke pro Monat ? Er wird das nicht können. Wie soll das Baby bei der Entfernung eine Bindung zum Vater bekommen ? Wenn er seit 8 Jahren arbeitslos ist wird er doch die Betreuung vom großen Kind übernommen haben ? Warst Du arbeiten ? Dann ist er zur Hauptbezugsperson geworden, fraglich ob das Kind überhaupt bei Dir bleibt auch ohne Umzugspläne. Im Endeffekt habt ihr vertauschte Rollen dann, falls er die Betreung übernahm.


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