Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin verbeamtete Lehrerin. Ich erwarte im November mein erstes Kind. Sehr gerne würde ich in der Elternzeit von NRW nach Hessen umziehen, da meine Familie (Eltern, Schwester) in Hessen lebt. Leider wurden meine Versetzungsanträge bisher immer abgelehnt. Kann ich in der Elternzeit umziehen? Kann ein erneuter Versetzungsantrag als Rückkehrerin aus der ELternzeit mit 14 Stunden abgelehnt werden, so dass ich wieder nach NRW zurückziehen muss?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
alexandra123
am 25.05.2014, 01:22
Antwort auf:
Umzug in Elternzeit
Hallo,
Sie können umziehen, haben aber keinen Anspruch auf Versetzung.
Frage ist also, was Sie zum Ende der EZ tun
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2014
Antwort auf:
Umzug in Elternzeit
Ich denke schon, dass du während der Elternzeit umziehen kannst. Und du kannst in der Zeit auch Versetzungsanträge laufen lassen.
Willst du aber wieder arbeiten, ist dein Einsatzort eben noch NRW. Wie du es realisierst in NRW zu arbeiten - durch Rückzug oder arbeitstägliches Fahren - ist dem Dienstherrn womöglich egal.
Ob dein Dienstherr eine Mindeststundenanzahl fordert, musst du selbst herausfinden (evtl UrlVO von NRW?).
Hast du eine Fahrtzeit von 1 Stunde und für 4 Stunden den Kiga, kannst du eben nur 2 Stunden arbeiten.
Allerdings liegt es auch in deiner Verantwortung, wenn du am Nachmittag oder Abend zu einer Besprechung musst, dies trotz Fahrtweg zu realisieren.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.05.2014, 10:28
Antwort auf:
Umzug in Elternzeit
Und der Mann zieht mit um oder trennt ihr Euch ?
Dem Rest schließe ich mich an.
von
Sternenschnuppe
am 25.05.2014, 11:03