Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug,1J.Elternzeit vorbei und acht Wochen bis Betreuung startet!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug,1J.Elternzeit vorbei und acht Wochen bis Betreuung startet!

Majah511

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Hallo, Stehen vor folgendem Problem: Meine 1jährige Elternzeit endet am 12.7.17, wir ziehen zum 1.4. in eine 120km Stadt von meinem jetzigen AG entfernt, Dh dort werde ich nicht mehr arbeiten! Zum 1.9.könnte ich in einer neuen Stelle arbeite, hätte ab dann auch eine Tagesmutter für den kleinen. Die Eingewöhnung beginnt im Juli bzw. Ab dem 28.8. Mein Problem ist jetzt: Ich habe für die Zeit vom 13.7. bis zum 1.9. keine Betreuung das ich vorher arbeiten gehen könnte, da auch noch dieses Jahr die Sommerferien bis Ende August gehen? Muss ich mich für die Zeit wirklich arbeitslos melden? Danke für eine Rückmeldung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, arbeitssuchend melden können Sie sich nicht, denn Sie stehen ja tatsächlich dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung. Sie betreuen ja Ihr Kind. Sie können also bei der alten Arbeit kündigen oder die Elternzeit erst einmal verlängern. Ein Unterschied wird das nicht machen. Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Kein Mensch MUSS sich arbeitslos melden. Du KANNST es nicht mal, da Du ja keine Kinderbetreuung hast und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Du bekommst für die Zeit halt kein Geld und hast evtl. (wenn keine Familienversicherung möglich) ein Problem mit der Krankenkasse. Das Krankenkassen-Problem (wenn es denn besteht) ließe sich lösen, wenn Dein jetziger AG einer Verlängerung der Elternzeit bis zum 31.08. netterweise zustimmt (er ist nicht dazu verpflichtet, aber es kostet ihn auch nichts). Bedenke bitte: Die Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit beträgt drei Monate.


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