Julie sebastian
Werte Frau Bäder! Ich hätte folgende Frage! Meine Elternzeit endet Mitte August (habe 12 Monate genommen und mein Mann 2 monate). Nun gehören wir auch zu den Glücklichen, die keine Betreuung in Aussicht haben. Wenn ich zwangsläufig Elternzeit verlängern möchte, darf der Arbeitgeber dies verweigern und wenn ja was können wir dann Unternehmen? Ich danke Ihnen vorab! Liebe Grüße
Hallo, da sie weniger als zwei Jahre beantragt haben, darf der Arbeitgeber das verweigern. In diesem Fall müssen Sie der Stadt eine Frist setzen wegen des Platzes. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, bei 12 Monaten darf er das. Tagesmütter suchen, Druck bei der Stadt machen, Mehrkosten für eine private Einrichtung muss die Stadt tragen. Klappt alles nicht und der AG stimmt nicht zu, dann musst Du fristgerecht kündigen.
mellomania
was war dein plan nach den 12 monaten elternzeit? also was genau hattest du beantragt? nur die 12 monate ?
Julie sebastian
Ja nur 12 Monate und nun kommen wir in Druck und merke, dass ich mit den 12 Monaten nicht hin komme
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