Rike81
Hallo, ich gewöhne derzeit meinen Sohn (15 Monate) beim begleiteten Umgang ein. Ich habe diesen Umgang selbst mit dem Jugendamt iniziert. Der Vater hat mich bedroht und es ist zu heftigen Auseinandersetzung gekommen, so dass ich mich vor ihm schützen musste. Der Vater macht nun Druck, weil ihm alles zu lange dauert, obgleich ihm im Erstgespräch alles genau erklärt wurde und auch der Hinweis erfolgte, dass es längern dauern kann bis das Kind soweit ist. Laut Mitarbeitern des BU mache ich super mit im Prozess und fördere die Bindung zwischen Kind und Betreuer . Die Anwältin vom Vater macht Druck und will Videoanrufe zwischen Vater und Sohn durchsetzen und dies über die Mitarbeiter des BU, damit der Vater sich über das Wohlergehen des Kindes erkundigen kann. Erkundigt sich der Vater bei mir, bekommt er innerhalb von 72 Stunden eine Antwort. Ich habe nur den Zugang per Mail für den Vater offen gelassen. Alles andere ist in Absprache mit dem Jugendamt geschlossen. Auch hat er das gemeinsame Sorgerecht und könnte sich selbst bei Tagesmutter und Kinderärztin über seinen Sohn erkundigen. Steht die Forderung der Anwältin nach Videoanrufen auf einer rechtlichen Grundlage? Und sollte die Anwältin nicht ihre Anfrage direkt an mich richten?
Hallo, grundsätzlich ist es, gerade bei kleinen Kindern, sinnvoll, wenn häufige Kontakte für kurze Zeit stattfinden. Ob es Sinn macht, bei einem Kind, das gerade einmal ein Jahr alt geworden ist, Videokontakte durchzuführen, halte ich als fragwürdig. Videokontakte o. k., aber ich persönlich bin der Meinung, das Kind ist dafür noch zu klein. Sprechen Sie den Kinderarzt darauf an, der kann auch ein Zweizeiler mitgeben, wenn er der Ansicht ist, dass das dem Kind nichts bringt. Liebe Grüße NB
Suomi
Hast Du denn selbst auch einen Anwalt?
Port
Eine solche Frage stellt man nicht. Wenn sie hier sagt, sie habe einen Anwalt, dann darf Frau Bader nicht antworten. Du kannst ihr raten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Suomi
Warum soll man das nicht fragen? Wenn sie einen hat, ist es doch am sinnvollsten das der alles klärt
la-floe
oin, es gibt keine rechtliche Grundlage für Videotelefonie mit einem 15 Monate alten Kind. Zumal ja BU läuft und es dafür keine Notwendigkeit gibt. floe
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