Frage: Umgangsrecht und Schwanger

Hallo Frau Bader, Ich bin in einer verzwickten Lage bzgl. meiner beiden 11 jährigen Zwillinge. Die beiden leben seit 7 Jahren beim KV und wir haben den normalen Umgang alle 14 Tage und in den Ferien durchgeführt. Ich habe meine Kinder Freitags von der Schule abgeholt und sonntags wieder nach Hause gebracht. Entfernung pro Tour 300 km (also 1200 km fahre ich dann am Wochenende) Nun ist es aber so, dass ich jetzt wieder schwanger bin. Ich bin seit 3 Jahren neu verheiratet und sehr glücklich. Ich habe aber die üblichen Probleme in der Schwangerschaft wie Übelkeit, Erbrechen und Schwindel, so dass ich mir die Fahrt nicht mehr zumute. Wie bekomme ich jetzt die Kinder zu mir? Bahnfahrten kommen für meinen ex nicht in frage, obwohl wir das zusammen schon mal beschlossen haben, er aber jetzt seine Meinung dazu wieder geändert hatte. Er besteht darauf, dass ich fahre und bringe. Unter diesen Umständen kann ich den üblichen Umgang einfach nicht mehr gewährleisten. Ansonsten bleibt mir nichts anderes übrig, als die Kinder dann nur noch in den Ferien zu sehen. Was würden Sie mir raten? Kann er mich zwingen zu fahren? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe Einen schönen Tag für sie.

von Babutschka am 03.01.2019, 17:30



Antwort auf: Umgangsrecht und Schwanger

Hallo, schwierig. Sie müssen es organisieren. Die Übelkeit geht ja normalerweise wieder weg. Wenn Zugfahren nicht in Betracht kommt, müssen Sie jemanden finden, der es übernimmt. Oder Sie fahren mit dem Zug hin u nehmen eine Ferienwohnung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2019



Antwort auf: Umgangsrecht und Schwanger

Wie wäre es wenn eine von dir beauftragte Person die Kinder dann abholt und wieder zurück bringt? Wäre doch das beste. Außer der Vater übernimmt das für den überschaubaren Zeitraum.

von Felica am 03.01.2019, 22:19



Antwort auf: Umgangsrecht und Schwanger

Hallo, Danke für die Antworten. Weiterhelfen tun sie nicht... Was mache ich im Mutterschutz? Soll ich mein Kind im Zug oder im Ferienhaus bekommen? Und was mache ich nach der Geburt? Soll ich mit meinem säugling quer durch Deutschland fahren? Wer würde denn freiwillig alle 14 Tage die Tour von mir übernehmen? In meiner ersten SSW hatte ich Übelkeit und Erbrechen bis zur Geburt! Zudem bin ich Unterhaltspflichtig und kann mir alle 14 Tage kein Ferienhaus leisten plus Bahnfahrten...irgendwo muss man auch die Kirche im Dorf lassen! Es geht mir um rechtliche Dinge! Was ist mein Recht und was meine Pflicht? Unter diesen Umständen? Wahrscheinlich eine Einzelfallentscheidung. Hätte ja sein können, dass hier jemand was weiß.

von Babutschka am 06.01.2019, 08:24



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