Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

umgangsrecht bei der großmutter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: umgangsrecht bei der großmutter

Mitglied inaktiv

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Hallo Ich habe mal eine rechtliche Frage und hoffe, das sie mir helfen können. Noch bin ich Schwanger. Mittlerweile aber auch schon in der 39 Woche. Die Mutter meines Lebensgefährten (Kindsvater) hatte die letzten Jahre zu ihm kaum und wenn, dann nur telefonischen Kontakt. Jetzt will sie aber zu meinem Kind Kontakt haben, sobald es auf der Welt ist. Sie ist aber auch ständig betrunken und ich halte gar nichts davon, ihr mein Kind anzuvertrauen. Da sie aber nur mit Vorwürfen und Beleidigungen kommt und man nie weiß, wann sie getrunken hat, halte ich aber auch nichts davon, ihr einen begleitenden Umgang zu gewähren. Den Stress muss kein Kind mitbekommen. Hat sie ein Recht auf das Kind? Mit lieben Gruß Stefanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nach Paragraph 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hi Stefanie, grundsätzlich gibt es für Großeltern ein Umgangsrecht mit dem Enkelkind aber gesetzlich NUR, wenn es dem WOHLE des Kindes dient. In dem Falle wohl eher weniger - wobei "Oma" mit Sicherheit ja nicht behaupten wird, dass sie ein Alkoholproblem hat... Des weiteren wird ein solcher Umgang nicht eingeräumt, wenn allein schon Eltern UND Großeltern ein Problem miteinander haben, was in diesem Fall ja ebenfalls vorliebt (kein oder schlechter Kontakt zwischen Kindsvater und der Oma/leiblichen Mutter) Es liegt an der Großmutter den Umgang einzuklagen vor Gericht, und es liegt auch an ihr nachzuweisen, dass dieser Umgang dem Wohl Eures Kindes dient. Na und das soll sie mal. LG Sue


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