Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht der Großmutter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht der Großmutter

lillimausi77

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Hallo Frau Bader, vor zehn Wochen habe ich meinen kleinen Sohn geboren. Zu seinen Großeltern väterlicher Seite bestand kaum Kontakt. Meine Schwiegermutter hat sich nicht für die Schwangerschaft oder wie es mir geht interessiert. Nunja seit der Kleine auf der Welt ist stellt sie jedoch "Ansprüche". wir haben nicht das beste Verhältnis zu einander und mir missfiel von Anfang an, wenn sie meinen Sohn auf dem Arm hatte. Da ich ihm aber ermöglichen wollte beide Großeltern kennen zu lernen, hab ich eben gute Miene zum bösen Spiel gemacht. Nun wohnen wir momentan noch bei meinen Eltern, letzten Donnerstag sollte ein klärendes Gespräch stattfinden, weil meine Schwiegermutter diverse Lügen verbreitet. Leider kam es zum Streit zwischen uns beiden und sie wollte handgreiflich werden, mein Verlobte ging Gott Sei Dank dazwischen. Für mich bzw für uns War bzw. ist nach der Aktion klar, dass Wir den Kontakt nicht mehr möchten. Jedoch droht sie jetzt intensiv damit, dass sie ihren Enkel sehen wird, ich dagegen nichts tun könne und sie Mittel und Wege finden wird. Nun wäre meine Frage, ob sie tatsächlich irgendeinen Anspruch hat ? Mein Sohn ist wie bereits beschrieben 10 Wochen alt und hat diese Frau 3-Mal in seinem Leben gesehen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. Also abwarten Liebe Grüße NB


Colien07022004

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Hallo, nein hat sie nicht. Wir haben das selbst durch. Es gibt zwar eine Art Umgang für Großeltern aber nur, wenn es ein intaktes und gutes Verhältnis zum Kind gibt. LG


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