Kurz die Situation. Die Mutter meiner Tochter ist vor 8 Jahren gestorben. Seit 4 Jahren bin ich in einer neuen Beziehung und seit 2 Jahren verheiratet. Meine jetzige Frau hat Cristina noch nicht adoptiert, hat aber von mir eine schriftliche Vollmacht wegen der Erziehungsberechtigung von mir. Die Oma hat von mir bisher ein Besuchsrecht von mir, in Absprache mit dem Betreuungsamt in der Schweiz, eingeräumt bekommen. Diese sah so aus, dass wir ihr 2 Termine im Monat vorgesagt haben, wobei sie eine davon aussuchen durfte. Jetzt ist diese Frau aber mehrheitlich nicht in Deutschland, sondern in Mexiko. (wir wohnen seit kurzem wieder in Deutschland). Desweiteren wissen wir, dass sie uns schon in der Schweiz bei der KESB angezeigt hat und vermutlich jetzt auch in Deutschland beim Jugendamt. Ausserdem hat meine Tochter meiner Mutter erzählt, dass diese Frau ihr erzählt wie böse die Schwiegermutter sei. Ja wir haben Probleme mit unserer Tochter, deswegen ist sie in Abklärung bei einer Jugendpsychologin. Ja sie ist schwierig. Meine Frau, die von meiner Tochter (ganz ohne Zwang, es war ihre Entscheidung) Mama nett, liebt sie, ich liebe sie über alles. Aber um meine Tochter und unsere Familie zu schützen, will/muss ich dieses Besuchsrecht kappen. Habe ich Chancen? Was muss ich tun.
von Kalle05 am 14.01.2015, 22:16