Felsensteiner97
Hallo, ich habe selbst schon immer ein schwieriges Verhältnis zu meiner Mutter und trage aufgrund dessen einige Probleme mit mir, die ich angegangen bin. Sie hat mMn deutliche narzistische Züge und ist sehr manipulativ. Von meinem Vater hat sie sich getrennt, sie hat einen neuen Freund, bei dem sie lebt. Nun habe ich selbst vor einem halben Jahr ein Kind bekommen. Die Aktionen, die meine Mutter in der Schwangerschaft und nach der Geburt gebracht hat, haben das Fass zum überlaufen gebracht. Ich habe den Kontakt abgebrochen, woraufhin sie mich als psychisch krank betitelt hat und meinte, dass ich sie mein Leben lang schon traumatisierte, sie könne nicht mehr..Diese verdrehte Sicht verbreitet sie auch im weiten Familien-und Bekanntenkreis. Ich habe mich überall zurückgezogen. Sie hat mein Kind kurz nach der Geburt einmal kurz gesehen. Kurz danach den Kontaktabbruch. In der Familie äußerte sie anscheinend, dass sie ja aber ein Recht darauf habe, ihren Enkel zu sehen. Ich weis nicht, ob sie das rechtlich oder einfach ,,moralisch" meinte. Es gibt ja das Umgangsrecht für Großeltern. Hätte sie da eine Chance? Sie hat ihn ja erst einmal gesehen, also keine Beziehung zu ihm. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie uns bei den Behörden melden wird. Sie erzählte in der Familie wohl auch, dass ich überfordert sei und mein Kind mit Sicherheit nicht gut versorgt sei. Wie sieht das rechtlich aus? Sollten wir im Vorfeld jetzt schon irgendwas machen? Oder erst, wenn so etwas wirklich von ihr kommt? Danke und entschuldigen Sie den langen Text!
Hallo, einmal tief durchatmen. Sie sind erwachsen und Mutter. Sie entscheiden, ob und wann die Oma Ihr Kind sieht. Es gibt Ausnahmen dazu, wenn ein sehr enges Verhältnis zwischen Oma und Kind besteht, dann kann die Oma unter Umständen (habe ich aber noch nie durchbekommen) ein Umgangsrecht bekommen. Aber das trifft hier ja nicht zu. Lassen Sie sich nicht auf diese Spielchen ein. Meine Mutter hätte jetzt gesagt "Halt dich da weg" Ihr Fokus muss jetzt auf Ihrem Kind liegen. Liebe Grüße NB
Schniesenase
Hallo! Großeltern haben kein Besuchsrecht, es sei denn, das Kind hat bereits durch intensive Betreuung/Kontakt eine so innige Beziehung zu ihnen, dass es unter Kontaktentzug leiden würde. Das ist die sachliche Seite: Die hat null Rechte in diesem Falle. Aus Erfahrung, weiß ich, wie das mit solcherart gestrickten Großeltern ist: Für das Kind wäre es unbedingt wichtig, dass Du weiterhin sehe aktiv mit fachkundiger Unterstützung daran arbeitest, die Folgen der Beziehung zur eigenen Mutter aufzuarbeiten. Es holt einen leider immer mal ein, wenn das eigene Kind was triggert. Alles Gute! VG Sileick
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