Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

Seit 16.03 bin ich Oma einer kleinen Enkelin. Mein Sohn war auf dem Weg zum Krankenhaus und wollte bei der Geburt dabei sein. Aber das machte dann schon die Mutter seiner Ex-Freundin. Sie hat ihn 1 Woche vor Entbindung aus der Wohnung gebeten. Er wohnt nun bei uns. Er hat Elternzeit in der Arbeit beantragt und nun darf er sein Baby gar nicht sehen. Die Kindsmutter möchte das nicht. Sie möchte keine Vaterschaftsanerkennung und schon gar nicht das gemeinsame Sorgerecht. Es ist völlig verrückt, wir dachten, wir haben ein gutes Verhältnis. Sie schreibt ihm eine Whats App und erklärt, er wird nicht wie von ihm gewünscht eine Bindung zum Kind haben. Das Kind wird später auch sagen können, wenn es nicht zum Vater möchte. Wir wohnen gerade 60 km von ihr weg und sie meint, die Entfernung wäre zu groß. Mein Sohn möchte sich in der Nähe des Kindes eine Wohnung suchen, dass will sie nicht. Ihre Mutter bestärkt sie in ihrem Vorhaben. Wir dachten wir haben auch ein gutes Verhältnis zu ihren Eltern, aber die möchten auch nicht das wir Umgang mit dem Baby haben. Mein Sohn hat sich mit dem Jugendamt unterhalten, die meinten, er soll mal 14 Tage die Füße still halten. In der Zwischenzeit haben wir doch den Eindruck, dass es geplant war. Sie wollte unbedingt eine Wohnung mit meinem Sohn. Der war noch in der Ausbildung, wir haben Ihnen Geld überlassen, damit sie sich schön einrichten können. Das Wochenende vor der Geburt hat sie ihm all seine Klamotten in Kartons gepackt, sogar gebrauchte Taschentücher und Müll reingeworfen. Er sollte gehen. Sie möchte ihn nicht aus dem Mietvertrag lassen, will aber auf Unterhalt verzichten. Er soll dafür weiter seinen Mietanteil bezahlen. Ich habe ihm erklärt, er soll Kindesunterhalt bezahlen. Von Anfang an und sich ausrechnen lassen, was die Mutter bekommt und dies auch bezahlen. Alle anderen meinen, er soll das erst machen, wenn die Vaterschaftsanerkennung durch ist. Mein Sohn meint allerdings auch, er will das nicht abwarten. Seine Ex-Freundin möchte ihm nichts von den Möbeln etc überlassen oder einen Ausgleich bezahlen. Sie verweigert ihre Unterschrift zur Vaterschaftsanerkennung. Es ist unglaublich. Es klingt merkwürdig, aber wir hatten ab und zu den Hund von Ihr bei uns. Eigentlich nur, weil niemand anders auf ihn aufpassen konnte und die Hundepension zu teuer war. Wir waren immer aufgeregt und haben auf ihn Acht gegeben wie auf unseren Augapfel, weil sie total eigen mit dem Tierchen war. Mein Sohn durfte ihn zuhause nicht begrüßen, weil es ihr Hund ist. Ihre Mutter meinte da mal, sie soll sich nicht so anstellen - oder will sie das auch mal mit dem Kind machen... Jetzt erscheint mir das wie ein böses Ohmen. Der Hund ist ihr Eigentum - und nun behandelt sie die Kleine ebenso. Wir wissen nicht, wie wir mit ihr umgehen können. Wenn man sie früher getroffen hat, was sie zurückhaltend. Ich dachte sie ist schüchtern. Wir haben Sorge, dass egal, was wir tun, es wird ihr nicht Recht sein. Sie möchte einfach keinen Kontakt vom Baby mit meinem Sohn und auch uns. Mein Sohn leidet darunter und ich auch. Ich zeig ihm das nicht so, weil ich möchte ihn nicht noch mehr herunter ziehen. Aber man kann sich doch nicht alles gefallen lassen. Wie soll man den mit so einem Menschen umgehen? Wenn ich sagen würde, was ich darüber denke und wie ich sie gerade wahrnehme, dann würde da gerade nichts freundliches herauskommen. Wie bekommt man sowas in den Griff. Denn gerade beginnt es erst. Es wird aber nicht aufhören und die nächsten Jahre werden sicher kräftezehrend. Sie meinte sogar, sie weiß noch nicht, ob das Kind mal zu uns darf. Weil wir könnten es ja manipulieren und instrumentalisieren. Wirklich, ich hab ihr nie was getan. Ich habe mich sogar zurück gehalten, als ich von ihr als unerwünscht bezeichnet wurde. Da habe ich einen Schrank beim IKEA gekauft, den die beiden wollten, sie hatten noch ein paar andere Dinge haben wollen - habe ich alles besorgt. Bin zu meinem Sohn und wir haben gemeinsam den Schrank aufgebaut. Als sie heim kam, hat sie sich furchtbar aufgeregt, weil ich da war. Da der Schrank fertig aufgebaut war, habe ich den Müll eingepackt und habe ihr erklärt, dass ich ja schon fahre. Ich mag ja nicht bleiben, wenn ich so unerwünscht bin. Mein Sohn hat ihr ganzes Verhalten auf die Schwangerschaft geschoben. Aber wir denken nun, es ist wohl geplant gewesen. Ein Kind, Jemand der für die Kosten aufkommt sich aber raushält und nicht meldet. Das finde ich sehr schlimm. Ich möchte mein Enkelkind auch gerne sehen. Bei einem Baby ist das nicht so leicht, ab wann sollte ich sagen, dass ich das möchte und wo kann ich mir Hilfe holen, damit ich das auch machen kann? Mit dem Baby habe ich ja keine Bindung und werde auch nie eine aufbauen können, wenn man mir das verwehrt. Mein Sohn hat sich beraten lassen, er wird sich erst an die Jugendamtsratschläge halten und ihr noch 14 Tage Zeit geben. Aber auch er meint, sie wollte das so und er wird Klagen müssen. Der Anwalt meint, auch wenn das überall so steht, es ist selten, dass Großeltern ein Umgangsrecht erhalten. Ich weiß nicht, wie ich mit dieser jungen Frau umgehen kann. Es ist einfach deprimierend und mega enttäuschend.

von OmivonGuilia am 25.03.2022, 23:01



Antwort auf: Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

Hallo, sry, der Text ist zu lang. Ich habe nur den Anfang gelesen. Er muss beantragen (bei Gericht): 1. Vaterschaftsanerkennung 2. Elterl. Sorge 3. Umgang (ab sofort) - bei einem so kleinen gestillten Kind nur stundenweise, dafür häufiger. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.03.2022



Antwort auf: Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

Dein Sohn kann keine Elternzeit bekommen, dazu müsste das Baby überwiegend bei ihm leben. Und für euch als Großeltern wird es nie ein Umgangsrecht nach Gesetz geben. Da hat der Anwalt schon recht.

Mitglied inaktiv - 26.03.2022, 04:54



Antwort auf: Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

Frau Bader liest keine langen Texte. Die lange Lebensgeschichte ist egal, du musst dich kurz fassen

von Meyla am 26.03.2022, 06:37



Antwort auf: Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

Achso, mir anwaltliche Beratung darf hier auch keine weitere Auskunft erteilt werden!

von Meyla am 26.03.2022, 06:38



Antwort auf: Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

er kann die vaterschaft und sorgerecht etc alles einklagen. das sollte er schnell machen. EZ geht nur, wenn er mit dem kind in einem haushalt lebt. daher wird das nicht möglich sein. ich würde mir an seiner stelle eine wohnung in der nähe suchen, was sie will ist völlig egal. und dann seine rechte einklagen. die hat er nämlich. vaterschaft und sorgerecht, würde ich alles jetzt schnell machen. auch wenn sie das nicht will, das geht sie na nichts an. dann wird sie sich schon umgucken, wenn er umgang zugesprochen bekommt.

von mellomania am 26.03.2022, 07:15



Antwort auf: Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

Alles was ihr beweisen könnt was ihr für die Wohnung gekauft habt würde ich, für den Sohn, zurückverlangen es ist euer oder sein Eigentum!!!! Mit Ausnahme der Sachen die für die kleine waren. Und ich würde mir einen sehr sehr bissigen Anwalt suchen anstelle deines Sohnes und wirklich so nah wie möglich hinziehen um auf lange Sicht ein wechselmodel anzustreben

von misses-cat am 26.03.2022, 08:58



Antwort auf: Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

Hallo, Wo er wohnt, kann sie ihm nicht vorschreiben. Er kann in ihr Nähe ziehen, wenn er das möchte. Er muss schauen, dass er aus dem aktuellen Mietvertrag rauskommt. Sonst muss er für beide Wohnungen bezahlen. Er soll sofort Vaterschaft anerkennen und das Sorgerecht beantragen. Als Großeltern ohne Bindung habt ihr keinerlei Rechte. Du widerspricht dir in deinem Schreiben. Du schreibst, dass du dachtest, ihr hättet ein gutes Verhältnis, dann erzählst du vom Hund, vom Schrankaufbau usw. Das hört sich nicht rosig an. Wie alt ist dein Sohn? Wie alt ist sie? LG luvi

von luvi am 26.03.2022, 11:30



Antwort auf: Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

Das Verhältnis ist eh zerrüttet und wen sie sich so verhält hat sie vermutlich auch Zweifel. Ohne Test würde ich die Vaterschaft nicht anerkennen.

von Soie am 26.03.2022, 15:25



Antwort auf: Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

Wie schon gesagt wurde: so lange Texte liest Frau Bader nicht und mit anwaltlicher Vertretung darf sie gar nichts dazu sagen. Fakten sind: gemeinsame Wohnung, aus der ER ausgezogen ist Möbel/Einrichtung, die ihr für beide bezahlt habt, sind noch in der Wohnung - allerdings habt ihr das Geld beiden geschenkt? sie verweigert den Kontakt zum gemeinsamen Kind keine Vaterschaftsanerkennung kein Sorgerecht Sind beide im Mietvertrag aufgeführt, kann er ohne Probleme in die gemeinsame Wohnung zurück oder sie muss eben die Kündigung mit unterschreiben und sich eine eigene Wohnung suchen. Überhaupt: warum ist er ausgezogen? Wenn sie sich trennen will, soll sie doch ausziehen. Im Zweifelsfall mit dem Vermieter reden, ob er euren Son aus dem Vertrag entlässt. Wo er sich eine Wohnung sucht, kann sie ihm nicht vorschreiben. Nachrichten per WA: aufbewahren. Im Prinzip gibt sie dort doch ihn als Vater zu, oder? Möbel/Einrichtung: könnt ihr nachweisen, was ihr bezahlt habt? Dann deklarieren, dass diese für euren Sohn bestimmt/ein Geschenk an IHN (nicht sie) waren und die Herausgabe fordern. Ich verstehe es aber so, das ihr hauptsächlich beiden Geld geschenkt habt für Möbel. Ein Geldgeschenk zurück zu fordern, das ihr beiden gemacht habt - schwierig. Unterhalt: sie kann nicht einerseits die Vaterschaftsanerkennung verweigern und gleichzeitig über Unterhaltsansprüche verhandeln. Entweder ist er der Vater - dann auch Unterhaltspflichtig oder er ist es nicht - dann auch keine Unterhalt. Sie kann nicht auf Kindes-Unterhalt verzichten - der ist für das Kind, nicht sie. Natürlich könnte man privat Regelungen treffen wie statt Unterhalt wird die Miete gezahlt - dann aber hat er sich eben damit einverstanden erklärt, dass sie in der Wohnung bleibt und er weiterhin als Mieter zahlungspflichtig ist. Und was, wenn ihr einfällt, doch Unterhalt einzuklagen? Dann ist er als Mieter immer noch verpflichtet, die Wohnung zu bezahlen UND Unterhalt. Nö. Im Prinzip habt ihr hier aber auch ein Druckmittel: er lässt sich darauf ein - wenn er als Vater eingetragen wird. Vorher ist er eh zu nichts verpflichtet. Dann gibt es ja offiziell gar keinen (bekannten) Vater. Und zusätzlich verlangt ihr, dass er aus dem Mietvertrag gestrichen wird. Ansonsten sieht sie keinen Pfennig und ihr geht vor Gericht - würd ich ihr einfach mal so als andere Option sagen. Beim JA Druck machen und nicht erst mal 2 Wochenabwarten. Vaterschaftsanerkennung/Feststellung fordern und Sorgerecht beantragen. Ich würde bei allem jetzt Druck machen und nicht abwarten - je länger der aktuelle Zustand besteht, umso schwieriger wird es, daran etwas zu ändern. Was euch als Großeltern angeht: das wird schwierig.Ihr habt eh sozusagen nur ein nachgelagertes Recht auf Umgang und dafür müsste überhaupt erst mal eine so große Bindung zum Kind bestehen, dass eine Verweigerung des Umgangs dem Kind schaden könnte. Das ist ja noch nicht gegeben. Hat euer Sohn aber Umgangsrecht und auch irgendwann die Möglichkeit, sein Kind alleine (ohne Mutter außerhalb deren Wohnung) zu sehen, darf er euch natürlich mit Kind besuchen/ihr ihn während dessen besuchen oder bei einem Spaziergang begleiten. Aber ihr habt je bereits einen Anwalt, oder? Oder war das nur ein Info-Gespräch ohne Beauftragung, weiter Schritte einzuleiten?

von cube am 27.03.2022, 09:49



Antwort auf: Umgangsrecht oder Besuchsrecht beim Enkelkind

Hallo, das war sehr nett, dass ihr mir hier so schnell geantwortet habt. Leider kapiere ich nicht, wie ich den einzelnen Punkten antworten kann. Aber ich möchte gerne antworten. Es ist hilfreich. Die Kindsmami ist 23 und mein Sohn 25 Jahre. Er ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, weil sie das wollte. Er kann ja nicht zu einer Hochschwangeren sagen, sie soll gehen. Es sollte nur kurzfristig sein, aber sie hat ihm seine Klamotten gleich in Schachteln beim nächsten mal hingestellt. Sie hat schon die ganze Zeit komische Sachen gemacht, aber wir dachten, dass hat mit der Schwangerschaft zu tun. Gut, nun denke ich, sie wollte ein Kind aber nicht den Vater dazu und schon gar nicht die Oma dazu. Mein Sohn wird keinen Vaterschaftstest machen, wir glauben das es seine Tochter ist. Er möchte Umgang und Sorgerecht. Nach den 14 Tagen Zeit, die das Jugendamt vorschlägt, wird er das einklagen. Er wird auch ohne die Anerkennung den Unterhalt für die Kleine bezahlen. Wir werden sehen, wo sie hinzieht und dann kann er sich in der Nähe was suchen. Wobei ich gelesen habe, dass auch Väter Sorgerecht und Umgangsrecht bekommen, die nicht um die Ecke wohnen. Natürlich wird er auch eine größere Strecke für seine Tochter in Kauf nehmen. Tja, so ist das. Man denkt, man hat ein gutes Verhältnis und manche Reaktionen sind dem Hormonhaushalt oder eben einer sehr eigenen Persönlichkeit geschuldet - dann merkt man, sie mag uns wohl einfach nicht. Es tut weh, wenn man das eigene Enkelkind nie sehen darf. Ich hadere täglich damit und kann nicht verstehen, wie man so sein kann. Ich bemühe mich, nicht darüber zu schimpfen. Aber ich versteh es nicht und ich habe kein Verständnis für ihr Verhalten. Es wird schwer, so Jemanden weiterhin freundlich gegenüber zu sein, um nicht auch noch Probleme für den Sohn zu verursachen. Schade, dass es wohl zwar Gesetze zum Umgang Großeltern und Enkel gibt - wenn es andererseits kaum ein Gericht gibt, welches das umsetzt. Die Möbel und der Hausrat sind nicht so wild. Mein Sohn würde auf vieles verzichten, um des Friedens Willen. Aber es ist uns bewusst, dass wir da wohl etwas blauäugig sind. Danke für die Antworten.

von OmivonGuilia am 28.03.2022, 14:09



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