Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekommen Vorbestrafter Väter auch das Sorgerecht bzw. Besuchsrecht mit Übernacht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bekommen Vorbestrafter Väter auch das Sorgerecht bzw. Besuchsrecht mit Übernacht

ilfiore

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Mein ex von dem ich mich getrennt habe, will jetzt das Besuchsrecht/Sorgerecht.Ich habe das alleinige Sorgerecht. Meine Tochter ist 21 Monate alt. Er ist vorbestraft, anzeige wegen räuberischer Erpressung sowie Anzeige wegen sexuellem Missbrauchs an meiner grossen Tochter (aus einer anderen Beziehung) Verhandlung ist noch nicht gewesen. Wie stehen die Chancen für Ihn? Er hat das kind noch nie ins bett gebracht, gebadet gewickelt gefüttertetc. er setzt sie nur vor den TV. ist aggressiv, droht, spritzt sich regelmässig anabolika und ist cholerisch. u wenn die kleine schreit ist er überfordert und dreht durch.Er kann sie ja gerne sehen aber nur in beisein von mir. Alleine würde ich ihm das Kind nicht mitgeben. er hat sie schon zweimal vom sofa fallen lassen, weil tel für ihn wichtiger war. Freue mich auf eine Antwort. Ganz lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenden Sie sich an das JA. Hier ist begleiteter Umgang der richtige Weg. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, da dies alles belegbar ist, wirst Du sehr gute Chancen haben begleiteten Umgang durchsetzen zu können. Dann treffen sich Kind und Vater zum Beispiel beim Jugendamt oder Kinderschutzbund und werden von den Mitarbeitern begleitet. Du solltest da nicht dabei sein. Erst wenn das eine festgelegte Zeit zuverlässig und gut klappt, kann man über eine Ausdehnung nachdenken. Dafür muss er aber lange zuverlässig und kooperativ sein. Ob er das kann ?


Mitglied inaktiv

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ich würde alle Hebel in Bewegung setzen - Jugenamt, Anwalt - damit so jemand das Kind nicht allein hat. Alles andere wäre grob fahrlässig. Immerhin geht es um sexuellen Missbrauch.


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