Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht - Besuchsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht - Besuchsrecht

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich wollt mal nachfragen ob das Sorgerecht was mit dem Besuchsrecht zu tun hat ? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht sind aber seit einem Jahr getrennt, da wir und aber nie richtig einig werden wegen besuchen usw.. möchte ich dies nun regeln lassen, geht das ? Oder muss ich dazu erst das alleinige Sorgerecht beantragen ? Vielen dank Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vor allem wenn die Gefahr besteht, daß ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht entsprochen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann mit der erstmaligen Sorgerechtsentscheidung geregelt werden oder nachträglich erfolgen. Hilfestellung kann hierbei das Jugendamt geben. In bestimmten Fällen kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch einem Pfleger übertragen werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nein, es hat nichts miteinander zu tun. Selbst wenn du das alleinige Sorgerecht hättest, besteht weiter das UMGANGSRECHT zwischen deinem Ex und dem Kind. Mit dem "regeln lassen" ist das so eine Sache, denn meist wird versucht, dass sich die Eltern auf einen Komrpomiss einigen. Es gibt da solche Vermittlungsstellen z.B. die Caritas, die in solchen Situationen zwischen den Ex-Partner vermitteln und eine gemeinsame Lösung suchen. Viel Erfolg! Annette


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