Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besuchsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Besuchsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht.

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader!!!! Mein Freund und ich haben uns gestern getrennt,mehr im Strei als Friedlich. Ich war mit seiner Art der Erziehung nicht zu frieden und überhaupt wie er sich unserer Tochter(2J) gegenüber verhalten hat. Er hat sie bei jeder kleinigkeit nur angeschrien,das sie jedesmal weinte,auch sonst hat er sich kaum um sie gekümmert,lieber hat er immer bis 11 oder 12 Uhr morgens geschlafen.Wir haben zu dritt keine Unternehmungen unternommen.Praktisch habe ich mit meiner Tochter alles allein gemacht,weil er einfach kein Interesse zeigte. Nun wo wir auseinander sind,pocht er so darauf,das er so oft wie möglich sein Kind sehen möchte und dann auch noch allein.Ich habe meine Tochter aus Angst schon nicht mit ihm allein weg gehen lassen,als wir noch zusammen waren und jetzt trau ich mich das erstrecht nicht. Habe Angst das er seine Aggressionen dann mal nicht nur durch schreien rauslässt,sondern auch anders. Deshalb meine Frage,wie läuft das mit dem Besuchsrecht. Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht,gibt es da andere Bestimmungen oder gilt da auch,das er sie nur alle 14 Tage unter Aufsicht ein paar Stunden sehen darf. Vielen Dank für ohre Geduld beim lesen und vielen Dank für ihre Antwort. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin seit September 03 von meiner Frau geschieden und die 4 gemeinsammen Kinder leben bei mir. Nun musste ich wegen der Betreuung meiner Kinder meine Arbeit aufgeben. Meine Exfrau zahlt den Kinder keinen Unterhalt, da sie nicht arbeiten geht. Nun möchte sie eine Ausbildung machen und das mit fast 32 Jahren. Nun meine Frage, is ...

hallo frau bader, ich habe folgende frage: und zwar geht es darum das ich mit meinem freund einen gemeinsamen sohn habe der etzt 4 monate alt ist. doch seid einiger zeit ist die beziehung schon so kaputt das ich es einfach nicht mehr mit ihm aushalte. ich habe das alleinige sorgerecht und wollte fragen, wenn ich mich von ihm trenne.. kann ich d ...

Hallo! Mein Freund und ich haben einen 9 Monate alten Sohn. Vor kurzem haben wir uns getrennt und jetzt weiß ich leider nicht genau, wie das alles geregelt ist! Und zwar hat mein Ex "nur" die Vaterschaft von unserem Kind anerkannt. Soviel ich weiß, habe nur ich das Sorgerecht. Jedenfalls möchte ich nicht, dass er den Kleinen mit zu sich nimmt ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, sie können mir mit meiner Frage helfen: Der Papa meiner Tochter (3) und ich haben uns getrennt, als meine Tochter 1 1/2 war. Er arbeitet ca. 650km entfernt (Zeitsoldat). Er ist zwar oft hier, da seine Eltern auch hier in der Stadt wohnen- kümmert sich aber mehr "nach Lust und Laune" um seine Tochter. Gibt es viellei ...

Hallo, ich wollt mal nachfragen ob das Sorgerecht was mit dem Besuchsrecht zu tun hat ? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht sind aber seit einem Jahr getrennt, da wir und aber nie richtig einig werden wegen besuchen usw.. möchte ich dies nun regeln lassen, geht das ? Oder muss ich dazu erst das alleinige Sorgerecht beantragen ? Vielen dank Andre ...

Hallo, ich würde sehr gerne wissen, welche Möglichkeiten und Rechte der Vater des Kindes hat, wenn die Mutter sich getrennt und das alleinige Sorgerecht hat (nicht verheiratet). Vom Jugendamt hat er die Information bekommen, dass er nichts machen kann, er also kein Besuchsrecht u.ä. hat. Er ist total verzweifelt und würde so gern seinen Sohn wi ...

Hallo! Ich lebe seit Juni letzten Jahres von meinen Mann getrennt. Unser Sohn lebt bei mir. Mein Mann möchte nun, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme. Gleichzeitig möchte er das Besuchsrecht behalten. Geht das? Die Besuchszeiten meines Mannes sind nur sehr unregelmäßig und ich denke, dass er bald seinen Sohn gar nicht mehr sehen möchte. Müs ...

Hallo, ich habe einen 7Monate alten Sohn. Der Vater und ich sind jetzt getrennt und ich möchte wissen was auf mich zukommt. 1.Wenn er unseren Sohn einmal 6stunden und zweimal 2-3Stunden die Woche sieht, reicht das? Oder kann er dagegen rechtlich angehen wenn es ihm nicht reicht? 2. Welches Besuchsrecht kann er höchstens fordern/durchsetzen? Dan ...

Mein ex von dem ich mich getrennt habe, will jetzt das Besuchsrecht/Sorgerecht.Ich habe das alleinige Sorgerecht. Meine Tochter ist 21 Monate alt. Er ist vorbestraft, anzeige wegen räuberischer Erpressung sowie Anzeige wegen sexuellem Missbrauchs an meiner grossen Tochter (aus einer anderen Beziehung) Verhandlung ist noch nicht gewesen. Wie stehen ...

Hallo Frau Bader ,  der Vater meiner beiden Kinder aus 1Ehe ( davon eines mit einer Behinderung ) hat das Sorgerecht freiwillig vor einem Jahr abgegeben nach der Scheidung . Er hat sich auch darmals nicht aktiv um seine Kinder gekümmert, er ist chronisch krank und ( dauerarbeiten) ich habe daher alle Behördengänge / Ärzte/ Schulen/ Kita usw der ...