-debo-
Hallo... Der Vater meiner Tochter 1 1/2 ist psychisch krank und hat seit anfang immer begleiteten Umgang, den er auch nicht immer wahrgenommen hat... Mal kam er und mal nicht... Dann war er wieder der Meinung er brauche eine Auszeit und er würde sich melden!!! Er hat einen gesetzlichen Betreuer, der jetzt sagt er soll sich einen Anwalt nehmen (?!?) und seinen Umgang einklagen... Ich habe allerding immer nur gesagt, er kann sein Kind sehen, aber nicht alleine, wegen seiner Halluzinationen, Depressionen und so weiter... Wenn er jetzt ankommt und wirklich Klage einreichen sollte (was das Jugendamt bezweifelt, ich aber denke, dass wenn sein gesetzlicher Betreuer das so sagt, er das auch machen wird...) Meine Frage... Gibt es dann gleich eine Klage auf Umgang (Die ich ja dann logischerweise verlieren würde) oder wird der Anwalt mich einfach so erst einmal kontaktieren? Ich steh dem Umgang ja nicht im Wege, hab ich nie, natürlich war ich dann mal sauer, wenn er mal wieder nicht erschienen ist, trotzdem durfte er immer sein Kind sehen... Ist die Klage dann zulässig???
Hallo, üblicherweise wird der Anwalt Sie zunächst außergerichtlich anschreiben. Liebe Grüße, NB
-debo-
und ein schönes Wochenende
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