Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang

Frage: Umgang

LISAE1

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Hallo, ich habe ein großes Anliegen. Mehrere Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt ohne Erfolg . Es geht um den Kontakt zwischen der Freundin vom kindsvater und meinem Sohn. Sie selbst Hat 4 Kinder jedoch lebt die älteste Tochter in einem Heim und die 3 anderen bei dem exmann da sie ihre älteste Tochter geschlagen hat und kein Umgang haben darf ohne eine Bevormundete Person ,da sie u.a. unter Depressionen leidet. Nun meine Frage : Wieso dürfen ihre Kinder mit dieser Frau nicht alleine sein geschweigen dort schlafen . Aber mein Sohn schon ? Ich kann dies nicht nachvollziehen. Sie hält sich an keine Auflagen gegenüber ihrer Kinder. Aber bei meinem Kind darf sie in die Nähe und auch alleine sein? Ich habe beim Jugendamt nachgefragt mehrmals die sagten ich kann nichts tun . Und dem kindsvater ist es auch egal . Weitere Details zu beiden sie nehmen beide Drogen und er zahlt jeden Monat nur 40 Euro Unterhalt. Ps. Ich habe kein Anwalt. Habe mich falsch ausgedrückt bei der letzten Anfrage. Danke im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich können Sie dem Vater nicht vorschreiben, wer bei der Ausübung deines Umgangsrecht ist dabei ist. Wenn Sie jedoch meinen, das Kindeswohl ist gefährdet, brauchen Sie hierfür handfeste Beweise. Wenn sie bei den eigenen Kindern wegen Kindeswohlgefährdung keinen Kontakt haben darf, wäre das schon mal ein wesentliches Argument. Zu klären ist das vor Gericht. Liebe Grüße NB


cube

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Sorge-/Umgangberechtigter ist der Vater. Er muss dafür sorgen, dass es eurem Kind bei ihm gut geht. Kannst du nachweisen, dass er dies nicht tut? Das er es zulässt, dass seine Freundin auch euer Kind schlägt oder schlecht behandelt? Darum wird es gehen. Und solange der sich nichts zu schulden kommen lässt oder nachweislich nicht einschreitet, wenn seine Freundin euer Kind schlecht behandelt, wirst du da eher nichts machen können. Was du versuchen könntest, ist evt eine Auflage zu erwirken, dass der KV euer Kind nicht mit der Freundin alleine lassen darf auf Grund ihrer Vorgeschichte. Und auch dann wird es schwer ihm nachzuweisen, dass er die beiden doch alleine lässt. Ob er regelmäßig und in welcher Höhe Unterhalt zahlt hat übrigens nichts mit seinem Umgangsrecht zu tun. " Er zahlt nicht/zu wenig = er hat keine Rechte" funktioniert nicht. Ob die beiden Drogen nehmen wirst du vermutlich auch nicht nachweisen können - also wird das auch nicht wirklich relevant sein. Wenn du irgendetwas erreichen willst, dann argumentiere sachlich und am Besten mit Beweisen für das, was du behauptest. Ansonsten kann es schnell so wirken, als wenn du einfach nur den Kontakt unterbinden willst und dir dafür alles mögliche ausdenkst. Ist leider so. Wie alt ist euer Kind überhaupt und wie oft findet der Umgang statt?


LISAE1

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Ja da hast du recht. Der Vater sagt mir das selbst das sie was nimm und er auch . also alles per sprachnachricht, also nicht verwendbar vor Gericht. Er ist 7 . Ich will den Kontakt nicht verbieten oder unterbinden, jegliche nur den alleinigen Kontakt und umgang mit der Freundin vermeiden. Und bezüglich des Unterhalts... das hat eig damit nix zu tun . Er zahlt erst seit einem Jahr die monatliche 40 Euro Da wird auch schon alle 4 Wochen nachgefragt aber er reicht nie alle unterlagen ein ... Danke für ihre Antwort


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