diwani98
Hallo Ich habe folgendes Problem: Ex lebt in Meck.Pom., ich in SH. Die gemeinsamen Kinder sind 12 und 10 J. Seit Oktober findet auf Wunsch des Ex kein Umgang statt. Begründung: Corona, Versch. Bundesländer, Expartner arbeitet im KH usw... Ich war immer der Meinung, Umgang darf stattfinden, auch, wenn die Eltern in unterschiedlichen Bundesländern leben! Doch der Ex Partner lässt nicht mit sich reden. Er will aktuell keinen Umgang. Er spricht ( oder schreibt via Whats App)jedoch ausschließlich mit den Kindern! Ich erfahre also alles immer nur durch die Kinder. Nun haben die Kinder schon ewig keinen Kontakt mehr zum Elternteil ( inzwischen waren neben Weihnachten etc. auch schon Geburtstage, zu denen Mal ein Anruf kam...) und ich befürchte, die Kinder entfremden sich. Ich hätte gerne dass der Umgang wieder stattfindet, die Kinder wünschen dies auch. Bevor ich eine n schreiben an den KV aufsetzte, meine Fragen: 1) Liege ich mit der Annahme richtig, dass ein Umgang zu Corona, auch möglich ist, wenn die Eltern in unterschiedlichen Bundesländern leben? 2) Falls ja, gibt es dazu irgendetwas, worauf ich mich berufen kann ( Beschluss o.ä.?) Irgendwie finde ich dazu gerade nicht das, was ich suche.. Danke.
Hallo, Umgang ist auch bei Corona möglich - nur leider werden Sie ihn nicht zwingen können. Liebe Grüße NB
kati1976
https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/Kontakte-und-MNB/ Das sind die Regeln in MV Ich habe nichts gefunden das es verboten ist Umgang zu haben auch wenn es verschiedene BL sind. Meines Wissens nach war es nur verboten.
la-floe
Umgang war zu keinem Zeitpunkt verboten. floe
kati1976
Dann liege ich ja richtig
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