ich lebe getrennt von meiner frau haben einen 4 jährigen sohn..umgang war mündlichg vereinbart alle 14 tage we.dieses we muss ichj leider arbeiten und da droht sie mi ihn einfach so vorbei zu bringen und am montag muss ich um 4 00 anfangen zu arbeiten und soll ihn aber in den kindergarten bringen das wäre um 8 00 . So kurzfristig bekomme ich keinen urlaub was kann ich dagegen machen gibt es gesetzlichge vorgaben.Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei meiner ex.. ich kann ja net einfach von der Arbeit weg bleiben!! bitte um hilfe und viele gute ratschläge!!!
Mitglied inaktiv - 13.01.2005, 12:53
Antwort auf:
umgang mit meinem sohn
Hallo,
wenn es beruflich nicht geht, geht es nicht. Sie müssen ja schließlich Unterhalt zahlen u darfür arbeiten. Ist nicht eine gütliche Einigung möglich? Mit Hilfe des Jugendamtes?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2005
Antwort auf:
umgang mit meinem sohn
Hallo,
ich würde mit der Frau versuchen vernünftig zu reden. Wieso die Meinungsverschiedenheit der Eltern immer auf den rücken der Kinder ausgetragen wird.
Auch ich bin geschieden mit Kind und mein Ex und ich wir reden auch über Probleme die das Kind hat. Unser Sohn weiß, daß wenn es um ihn geht bilden wir (Eltern) eine Front... egal ob mein Ex und ich uns noch mögen....
Es ist wichtig für die Kinder zu wissen sie können auf beide Eltern zählen und nicht von wegen:
Na sieh mal ob der Papa für Dich Zeit hat, wenn man ihn brauch ist er nicht da... damit ist dem Kind nicht geholfen...
Ich wünsch Euch viel Verständnis und bessere Aussprachen
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 13.01.2005, 13:11